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Abmahnung von Waldorf Frommer wegen "Shameless - A Night To Remem… Wait, What?": Hilfe finden Sie hier!

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Aktuell erhalten wieder Inhaber eines Internetzugangs Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Shameless – A Night To Remem… Wait, What?“. Nun fragen sich die Empfänger solch einer Abmahnung oftmals, wie es dazu kommen konnte. Um dies zu klären, lohnt es sich, einmal genauer zu betrachten, wie so ein Abmahnverfahren funktioniert.

Am Anfang steht der Benutzer von Tauschbörsen wie z. B. Peer-to-Peer-Netzwerken: Kademlia, eMule, Gnutella, LimeWire, Gnutella2, FastTrack, Kazaa Lite K++, BitTorrent, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet oder Freenet. Sollte man hier etwas downloaden, so wird der gespeicherte Dateiteil zeitgleich zum Download für andere bereitgestellt. An dieser Stelle soll gesagt sein, dass die meisten Filme und Lieder urheberrechtlich geschützt sind und so wie im Fall der Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Shameless – A Night To Remem… Wait, What?“ hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung überwacht werden. Diesen Schritt übernehmen IT-Firmen, die sich auf das Loggen von IP-Adressen in Filesharingnetzwerken spezialisiert haben. Deren Mitarbeiter loggen sich wie andere User in die Netzwerke ein und suchen nach angebotenen Filmen oder Liedern. Die gesammelten Daten dienen als Beweisgrundlage für weitere Ermittlungen.

Der Rechteinhaber beauftragte im Fall von Verletzungen an „Shameless – A Night To Remem… Wait, What?“ die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer, um zu ahnden, wenn solch eine widerrechtliche Bereitstellung stattgefunden hat. Auf Basis der IP-Adresse wird beim Provider ein Antrag auf die Herausgabe der IP-Adresse gestellt. Nun folgt die Abmahnung an den Anschlussinhaber. Ob dieser mit dem Täter letztendlich gleichzusetzen ist, ist in den meisten Fällen nicht klar.

Die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Shameless – A Night To Remem… Wait, What?“ besteht in der Regel aus einem imposanten mehrseitigen Brief, in dem eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Pauschalbetrag gefordert werden. Viele Fachanwälte raten, die Unterlassungserklärung nicht in der beigefügten Form zu unterschreiben. Außerdem sind die geforderten Beträge teilweise zu hoch angesetzt.

Letztendlich sind auch noch sehr kurze Fristen gesetzt, was zum schnellen Handeln zwingt. Denn eine Abmahnung zu ignorieren, ist keine Möglichkeit. In diesem Fall kann die abmahnende Seite gerichtlich gegen den Abgemahnten vorgehen.

Eine rechtliche Verteidigung ist in so einem Fall breitgefächert und besteht aus mehreren Schritten und sollte von einem fachkundigen Anwalt begleitet oder übernommen werden. Wenn auch Sie mit einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Shameless – A Night To Remem… Wait, What?“ konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung bespricht Dr. Wachs die Angelegenheit.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg


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