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Abmahnung Waldorf Frommer - Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät

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Abmahnung - Waldorf Frommer - Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät (Film) - Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft:  

 „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss", so titelt die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, die im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH ausgesprochen wurde. Dem Betroffenen wird in der Abmahnung vorgeworfen, den Film Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät unerlaubt in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben.

Dieses Vergehen wurde durch das Unternehmen ipoque angeblich beweissicher festgestellt. In dem aktuell vorliegenden Fall wurde die Rechtsverletzung in der Tauschbörse edonkey begangen. Auf der zweiten Seite der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät ist der Auszug eines Ermittlungsdatensatzes aufgeführt. Hierin sind das Datum und die exakte Uhrzeit der angeblichen Rechtsverletzung an Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät angegeben. Gerade in dem Fall, wenn der angeschriebene Anschlussinhaber die Verletzung der Verwertungsrechte an dem Film nicht verletzt hat und nicht direkt Täter des abgemahnten Verhaltens ist, können anhand der Daten (Uhrzeit/Datum) erste Überlegungen zu einer Täterschaft angestellt werden.

In der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät macht die Gegenseite umfassende Ansprüche geltend: Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche. Der Betroffene wird aufgefordert, 956, 00 Euro zu zahlen, wobei sich die Forderung aus 506,00 Euro Anwaltskosten sowie 450,00 Euro Schadensersatz zusammensetzt. Hinzu macht die Gegenseite den Unterlassungsanspruch geltend. Der Empfänger der Abmahnung von Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät soll eine Unterlassungserklärung abgeben. Der Abmahnung ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss jedoch nicht verwendet werden. Es ist dem Abgemahnten freigestellt, eine veränderte Unterlassungserklärung durch den eigenen Anwalt abgeben zu lassen.

Gegen die  Waldorf Frommer Abmahnung für Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät kann sich der Betroffene zur Wehr setzen. Erst einmal muss geprüft werden, wer die Rechtsverletzung (falls stattgefunden) begangen hat - der Anschlussinhaber oder Dritte. Abhängig von der Beantwortung dieser Frage können möglicherweise die Schadensersatzkosten zurückgewiesen werden.

Weiter muss geprüft werden, ob der Anschlussinhaber seine Prüfpflichten hinreichend erfüllt hat. Wer seinen Internetanschluss Dritten zur Verfügung stellt, muss in einem gewissen  Rahmen dafür sorgen, dass keine Urheberrechtsverletzungen im Rahmen dieser Mitnutzung entstehen. Pauschal lässt es sich nicht beantworten, was in dem jeweiligen Einzelfall möglich ist. Es muss unterschieden werden zwischen Ehegatten, Kindern, Besuchern und anderen Personen.

Gerichte entscheiden nicht immer einheitlich, wann der Abgemahnte seine Kontroll- und Sicherungspflichten hinreichend erfüllt hat. Ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt ist daher dringend angeraten.

Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät kann sich der Betroffene wehren. Es besteht die Möglichkeit, die Abmahnung hinsichtlich angeführter Einwände durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt.

Vor einer Inanspruchnahme anwaltlicher Dienste sollte sich der Betroffene erst einmal über die möglichen Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung informieren. Hierzu bietet die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte Empfängern solch einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Asterix & Obelix: Im Auftrag Ihrer Majestät die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. In diesem Telefonat berät Dr. Wachs Abgemahnte bezüglich der Abmahnung.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte ist erreichbar unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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