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Abmahnung Waldorf Frommer Blutzbrüdaz

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Wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film Blutzbrüdaz geht die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH derzeit gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, dass über ihren Anschluss der Film Blutzbrüdaz unerlaubt zum Download angeboten wurde. Nicht immer ist der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich. Aus ermittlungstechnischen Gründen wendet sich die Kanzlei Waldorf Frommer mit der Abmahnung jedoch erst einmal an den eingetragenen Inhaber.

Wir beraten täglich Betroffene, die ähnliche Abmahnungen erhalten haben. Nach der Zustellung gilt es ersteinmal Ruhe zu bewahren. Oft werden die familienzugehörigen Kinder, welche teilweise für die Filesharing-Nutzung verantwortlich sind, nach so einer Abmahnung in Höhe von 956,00 Euro zu einem klärenden Gespräch gebeten.

Um den Haussegen ein wenig zu begradigen sollten die Empfänger eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen Blutzbrüdaz wissen, dass es immer eine Gegenwehr gibt. Gerade dann, wenn nicht der Anschlussinhaber sondern Dritte die Rechtsverletzung begangen haben, bestehen durchaus Chancen, die Geldforderung zu minimieren. Näher Umstände zu der Rechtsverletzungen - z.B. wer der Täter war - sollten nicht vorschnell an die Kanzlei herangetragen werden. Aber auch eine schützende Hand über dem Täter, z.B. dem Sohn, der mal einen Hip-Hop Film geladen hat, ist nicht immer die beste Lösung. Im Optimalfall kommuniziert ein beauftragter Anwalt mit der Gegenseite.

In der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Blutzbrüdaz werden zwei Dinge gefordert:

1. Unterlassungserklärung
2. 956,00 Euro

Zu 1.: Nach einer Urheberrechtsverletzung kann der Rechteinhaber die Abgabe einer sogenannte Unterlassungserklärung einfordern. Hierin bestätigt der Abgemahnte, das gerügte Verhalten zu beenden und bei dem Versprechen der Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe nicht mehr zu wiederholen. In der Regel - Ausnahmen gibt es immer - muss der Abgemahnte so eine Erklärung abgeben. So eine Erklärung bringt beiden Seiten einen gewissen Schutz. Der Rechteinhaber kann sich darauf verlassen, dass der Film Blutzbrüdaz nicht mehr von dem Abgemahnten im Internet verbreitet wird und der Abgemahnte ist vor einer Unterlassungsklage oder eine einstweiligen Verfügung geschützt.

Diese Win-Win-Situation entsteht jedoch nur, wenn die Unterlassungserklärung für beide Seiten annehmbar formuliert ist. Der Betroffene muss und sollte nicht ungeprüft ein von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegtes Schriftstück unterschreiben. Es ist dem Empfänger der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Blutzbrüdaz freigestellt, eine veränderte Erklärung abzugeben. Wenn diese formgerecht gestaltet ist, muss auch keine Sorge bestehen, dass der Rechteinhaber die Unterlassungserklärung nicht akzeptiert. Dieses steht bei einer korrekten Formulierung, die die Vorgaben des Gesetzgebers erfüllt nicht im Ermessen der Gegenseite. Dir Praxis hat gezeigt, dass es in den meisten Abmahn-Fällen notwendig ist, den Abgemahnten durch eine neuverfasste Unterlassungserklärung optimal zu schützen.

Wenn auch Sie mit solch einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen Blutzbrüdaz konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen der kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden. Unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 erreichen Sie die Hamburger Kanzlei.

Ihre Dr. Wachs Rechtsanwälte



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