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Abmahnung Waldorf Frommer – Crossing Lines - Tandem Communications GmbH

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Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen  Crossing Lines für Tandem Communications GmbH: Die Serie Crossing Lines wurde im Juni 2013 in Italien erstausgestrahlt. In Deutschland soll die deutschsprachige Ausstrahlung ab dem 22. August 2013 bei Sat.1 beginnen. Als Randbemerkung soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass Sat.1, die als Koproduzent von Crossing Lines auftritt, endlich mal eine qualitativ gute Serie auf internationalem Niveau hervorgebracht hat. Wer sich das Schmankerl nicht entgehen lassen und es nicht hinnehmen möchte, die Serie durch Werbung zerstückelt präsentiert zu bekommen, der sollte jedoch nicht in Erwägung ziehen, die Serie im Internet herunterzuladen.

Zeitgleich mit der Veröffentlichung geht der Rechteinhaber  Tandem Communications GmbH unter Zuhilfenahme der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München gegen Internetanschlussinhaber vor, denen zur Last gelegt wird, die Rechte an der Serie Crossing Lines dadurch verletzt zu haben, dass die Serie in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet wurde.

In der Abmahnung von Waldorf für Crossing Lines macht die Gegenseite Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Anwaltskosten sowie Schadensersatz zu zahlen. Gegen die Forderung einer Abmahnung kann sich der Betroffene wehren. Ziel einer Verteidigung ist es, dass der Abgemahnte so wenig Kosten wie möglich hat und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abgibt.

Der Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Serie Crossing Lines ist in der  Regel bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte nicht vorbehaltlos verwendet werden. Die in Abmahnungen mitgeschickten und von der Gegenseite vorgefertigten Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst. Hier sollte ohne Rücksprache mit einem Anwalt nicht vorschnell etwas unterzeichnet werden.

Nach dem Erhalt der Abmahnung für Crossing Lines geht es darum, die Forderung kritisch durch einen Anwalt prüfen zu lassen und unberechtigte Anteile zurückzuweisen. Pauschal und ohne Einzelfallprüfung lässt es sich nicht sagen, was in dem jeweiligen Fall machbar ist.

Damit Betroffene grundlegend zu den absehbaren Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung informiert sind, bietet Dr. Wachs die Möglichkeit einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung. In diesem Telefonat erfahren Abgemahnte auch den konkret anfallenden Betrag, der für eine anwaltliche Vertretung anfällt. Wenn auch Sie mit einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Crossing Lines konfrontiert werden, dann können Sie sich gerne im Rahmen dieser Ersteinschätzung unter der  Rufnummer 040 411 88 15 70 an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Gerne helfen wir auch Ihnen.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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