Abmahnung Waldorf Frommer i.A.v. Verlagsgruppe Random House, Sony Music, Warner Bros., Twentieth Century

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Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt urheberrechtliche Abmahnungen. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer werfen in diesen textbausteinartigen Massenschreiben den unerlaubten Upload urheberrechtlich geschützter Dateien über ein sog. Filesharingprogramm (Internettauschbörse) vor.  

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen u. a. im Auftrag folgender Rechteinhaber ab.

  • Verlagsgruppe Random House GmbH (Harry Potter und die Kammer des Schreckens - Joanne K. Rowling)
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH (The Night Before - Hooverphonic)
  • Warner Bros. Entertainment GmbH (Der Hobbit: Eine unerwartete Reise)
  • Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH (div. Folgen der TV Serie Modern Family/Stirb langsam - Ein guter Tag zum Sterben)
  • Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft (Iron Man 3)

Auch wenn die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz bemessen ist, sollten Sie die Ruhe bewahren und keinen Fehler machen! Nehmen Sie in keinem Fall persönlich Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf. Handeln Sie nicht vorschnell. Unterzeichnen Sie nicht die von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt formuliert und auf den Einzelfall bezogen abgegeben werden. Nur so können nachteilige Konsequenzen vermieden werden.  

Auch den von den Abmahnern geforderten Schadenersatz halten wir für überhöht.

Gerne überprüft das H+W Anwaltskontor die Aussicht einer erfolgreichen Verteidigung gegen die Abmahnung.

Natürlich stehen wir Ihnen auch für Rückfragen persönlich oder telefonisch zur Verfügung - rufen Sie uns unverbindlich an ... (auch am Wochenende erreichbar)

H+W Anwaltskontor

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel.:040 - 822 436 96

Fax:040 - 822 436 98

Email: mail@hw-ak.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

http://abmahnsoforthilfe.de

http://hw-ak.de


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