Abmahnung Waldorf Frommer – "Kill the Boss 2" – € 815 Forderung – richtig reagieren!  

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Kill the Boss 2“ im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnungen wegen des angeblichen Anbietens des Films „Kill the Boss 2“ (Originaltitel Horrible Bosses 2) im Internet. Sie verlangen eine Unterlassungserklärung und € 815,00 zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit.

Viele Betroffene wissen überhaupt nicht, worum es geht, da andere Mitnutzer des Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung, die stattgefunden hat, verantwortlich sind. Der in der Abmahnung bezeichnete Upload (Angebot) des Filmes kann bereits während der Herunterladens oder später geschehen sein bzw. bei einem reinen Anschauen des Films über Portale wie Popcorn Time.

Die Frage ist jedoch nicht, dass der Film überhaupt angeboten wurde. Dies werden Waldorf Frommer vor Gericht problemlos beweisen können. Die Frage ist, ob der Anschlussinhaber hierfür haftet.

Oft haften die Betroffenen überhaupt nicht, da sie weder Täter noch Störer waren

Wenn man die Waldorf Frommer Abmahnung durchliest, bekommt man den Eindruck, als würde der Anschlussinhaber auf jeden Fall als Täter oder Störer haften. Dies ist sehr einseitig dargestellt und stimmt in vielen Fällen nicht. Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden, dass die Anschlussinhaber unter bestimmten Voraussetzungen nicht haften, wenn volljährige oder minderjährige Familienangehöre den Film „Kill the Boss 2“ illegal angeboten haben. Solange die Täter die Tat nicht zugeben, entfällt sogar ihre Haftung, was dazu führen kann, dass nach Ansicht mancher Amtsgerichte niemand haftet.

Vorsicht vor der „modifizierten“ Unterlassungserklärung

Wenn Sie nicht haften, sollten Sie auf keinen Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, denn diese ist ein lebenslang gültiger Vertrag, der Sie zur Zahlung einer Vertragsstrafe von € 5.000,00 für den Fall eines erneuten Uploads des Films verpflichtet.

Die beigefügte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer des Jahres 2015 kann eigentlich nicht mehr zugunsten des Abgemahnten modifiziert, also verändert werden. Wenn Sie sich dazu entschließen, eine Unterlassungserklärung abzugeben, können Sie auch jene von Waldorf Frommer verwenden und benötigen keinen Anwalt.

Sofern jemand tatsächlich der Täter war, kann er die Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer abgeben und die Verjährung (mindestens 3 Jahre zum Jahresende) abwarten, ob er eine Kostenklage bekommt. Er benötigt keinen Anwalt.

Was tun bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Kill the Boss 2“?

Wenn jemand nicht Täter war, kann er sich jederzeit an Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. wenden.

Die Anwaltskanzlei Hechler hat tausende von Waldorf Frommer Abgemahnte vertreten und kann Sie in Ihrem Einzelfall beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Der Regelfall ist mittlerweile, dass keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben und nichts bezahlt wird. Dies unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von den meisten anderen Kanzleien auf diesem Gebiet, die oft ohne Prüfung des Einzelfalls zu einer modifizierten Unterlassungserklärung raten. Rechtsanwalt Hechler hält dieses Vorgehen für eine vollkommen unbrauchbare und falsche anwaltliche Dienstleistung zum Nachteil des Mandanten.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter http://www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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