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Abmahnung Waldorf Frommer Kill The Boss 2

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films: Kill The Boss 2 im Auftrag der Warner Bros Entertainment GmbH

„Kill the Boss 2 (Originaltitel Horrible Bosses 2) ist eine US-amerikanische Filmkomödie des Regisseurs Sean Anders aus dem Jahr 2014 und eine Fortsetzung von Kill the Boss aus dem Jahr 2011. In den Hauptrollen sind erneut Jason Bateman, Charlie Day und Jason Sudeikis zu sehen. In Deutschland startete der Film am 27. November 2014 in den Kinos“ (Quelle Wikipedia)

Zeitnah mit der Neuveröffentlichung eines Kinofilms werden in der Regel sogenannte Ermittlungsfirmen beauftragt, die bekannten Filesharingbörsen hinsichtlich der unerlaubten Verbreitung der Filme zu überwachen. Es wird im Rahmen dieser Arbeit aufgezeichnet, über welche IP-Adresse eine Datei mit einem konkreten Hash-Wert verbreitet wird. Eine Aussage darüber, wer den jeweiligen Film angeboten hat lässt sich nicht machen. Die folgende Ermittlung und Abmahnung wendet sich daher erst einmal an den registrierten Anschlussinhaber. Dieser muss sich nun mit einer Waldorf Frommer Abmahnung für Kill The Boss 2 auseinandersetzen.

In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. Der Abgemahnten ist nicht verpflichtet, vorbehaltlos und ungeprüft auf das Angebot der Gegenseite zu reagieren.

Mittelpunkt der Abmahnung ist die Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung. Sollte die Rechtsverletzung stattgefunden haben, muss sich der Rechtsverletzer schriftlich bestätigt verpflichten, den Film Kill The Boss 2 nicht mehr im Internet zu verbreiten. Den Abmahnungen sind regelmäßig bereits vorgefertigte Unterlassungserklärungen beigefügt. Diese muss jedoch nicht unbedingt verwendet werden. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, was in dieser Erklärung schriftlich bestätigt werden muss damit die Unterlassungserklärung wirksam ist. Es gibt keine fest vorgegebene Form, wie solch eine Unterlassungserklärung auszusehen hat. Dementsprechend gibt es im Internet und je nach Anwalt verschiedene Versionen von Muster-Unterlassungserklärungen. Im Zusammenhang mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung sollten die Empfänger eine Abmahnung beachten, dass diese Erklärung ein Leben lang gültig ist. Vorschnell und ungeprüft sollte im Fall der Rechtsverletzung an der Film Kill The Boss 2 nicht reagiert werden. Von dem Recht - eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben - muss in vielen Fällen Gebrauch gemacht werden. Die in den Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind oft zu weit gefasst und bedürfen einer Korrektur, um die Interessen des Abgemahnten optimal zu vertreten.

Weiter fordert die Kanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro. Dieser Betrag ist ein einmaliges Angebot der Kanzlei und umfasst die Abgeltung der angefallenen Ansprüche. Somit seien die Anwaltskosten, der Schadensersatz sowie die in der Angelegenheit angefallenen Ermittlungskosten abgegolten. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen geforderten Beträge regelmäßig zu hoch angesetzt sind. In der Regel geht es nach dem Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an Folgen der Film Kill The Boss 2 darum, die Geldforderung kritisch zu hinterfragen. Abhängig davon, wer die Rechtsverletzung begangen hat – der Anschlussinhaber oder Dritte – kann möglicherweise zumindest der Schadensersatz, also ein Teil der Forderung, zurückgewiesen werden. Eine Zahlung komplett zu verweigern ist vorerst unangebracht und kann weitreichende Konsequenzen mit sich bringen. Es sollte klar sein, dass dem Rechteinhaber im Fall der Urheberrechtsverletzung Kosten entstanden sind. Diese sollten in einem gewissen Rahmen auch abgegolten werden. Fraglich und streitbar ist hierbei jedoch, was in der Angelegenheit wirklich angemessen ist. Ziel nach dem Erhalt eine Abmahnung ist es, sich endgültig mit der Gegenseite zu einigen. Hierbei kann ein eigener Anwalt gute Dienste leisten.

Die Abmahnung zu ignorieren ist die schlechteste Lösung. Wenn nicht einmal eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, können eine kostenintensive Unterlassungsklage, eine einstweilige Verfügung oder ein Mahnverfahren folgen. In der Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an der Film Kill The Boss 2 ist eine Frist angesetzt. Innerhalb dieser muss gehandelt werden. In der Regel haben Abgemahnte bis zu 14 Tagen Zeit, um sich für eine Verteidigungsstrategie entschieden zu haben.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Kill The Boss 2 erhalten haben, dann können Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an Dr. Wachs wenden.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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