Abmahnung Waldorf Frommer - Manolo und das Buch des Lebens (Film) - Richtig reagieren bei € 815 Forderung

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Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt erneut Abmahnungen von Waldorf Frommer verschicken. Diesmal geht es um den Film „Manolo und das Buch des Lebens“. Empfängern der Waldorf Frommer Abmahnungen wird von den Rechtsanwälten vorgeworfen, den Film illegal im Internet angeboten zu haben. Die Vorwürfe sind oft unberechtigt und können zurückgewiesen werden. Lesen Sie hier, wie die Rechtslage aussieht.

Waldorf Frommer Abmahnung – Unterlassungserklärung und € 815-Forderung

Wer den Film „Manolo und das Buch des Lebens“ gestreamt oder per Filesharing-Software im Internet zum Tausch angeboten hat, muss eine Unterlassungserklärung abgeben und € 815,00 bezahlen – theoretisch. Oder er wartet ab, was passiert. Erfahrungsgemäß lassen einen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte jedoch nicht in Ruhe.

Wer weder als Täter, noch als Störer verantwortlich ist, der hat gute Verteidigungschancen. Störer ist nur derjenige, der anderen seinen Internetanschluss überlassen und dabei Pflichten verletzt hat. Z. B. darf man nicht X-beliebigen Besuchern einfach sein WLAN-Passwort überlassen. Man muss Gästen stets die Nutzung von Filesharing-Netzwerken verbieten, dann haftet man nicht mehr als Störer. Volljährigen eigenen Kindern oder dem Partner muss man dies nicht einmal verbieten, hier entfällt die Haftung meist immer.

Die modifizierte Unterlassungserklärung als „Heilmittel“ – ein verbreitetes Märchen.

Der Bundesgerichtshof hat klar entschieden: Wer nicht als Täter oder Störer haftet. Muss weder etwas bezahlen und schon gar nicht die brandgefährliche modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist lebenslang gültig und kann bei einer Zuwiderhandlung sofort eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 kosten. Gerade Abgemahnte, die überhaupt nicht wissen, wer den Film „Manolo und das Buch des Lebens“ im Internet angeboten hat und warum die Waldorf Frommer Abmahnung ins Haus flatterte, sollten auf keinen Fall einen (modifizierten) Unterlassungsvertrag unterschrieben. Dies käme Russisch Roulette gleich.

Was tun bei einer Waldorf Frommer-Abmahnung?

Bewahren Sie Ruhe und einen klaren Kopf. Lassen Sie sich nicht von irgendwelchen Anwälten aus dem Internet eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ verkaufen, ohne dass man überhaupt geprüft hat, ob Sie diesen lebenslang gültigen Vertrag unterschreiben müssen.

Fast täglich kommen mir Falschberatungen von „Anti-Abmahn-Anwälten“ zu Ohren, die einem die Haare zu Berge stehen lassen. Dort rät man den Abgemahnten sofort zur modifizierten Unterlassungserklärung ohne Aufklärung darüber, welch immense Gefahren dieses Blatt Papier ins sich birgt.

Kostenlose Erstberatung – keine modifizierte Unterlassungserklärung

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und kann Sie individuell beraten, was die optimale Vorgehensweise für Sie ist. Der Regelfall ist mittlerweile, dass keine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben wird. Die genaue Prüfung des Einzelfalls unterscheidet die Anwaltskanzlei Hechler von vielen Kanzleien auf diesem Gebiet.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A., steht für:

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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