Abmahnung Waldorf Frommer - Persepolis - Universum Film GmbH

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Ein Internetanschlussinhaber haftet bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Anbietens des Films „Persepolis“ in Internettauschbörsen nicht automatisch. Gerade in Fällen, in denen weitere Personen das Internet nutzen, kann die Haftung des Internetanschlussinhabers schnell entfallen (BGH, Urteil vom 08.01.2014, I ZR 169/12).

Vorsicht mit der modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Waldorf Frommer Abmahnung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein abgemahnter Internetanschlussinhaber weder eine Unterlassungserklärung abgeben, noch Schadensersatz leisten muss, wenn mehrere volljährige Kinder den Internetanschluss nutzen und einer von ihnen als Täter in Betracht kommt. Gibt kein Kind das Anbieten des Films „Persepolis“ zu, geht der Rechteinhaber Universum Film GmbH, der die Waldorf Frommer Abmahnung beauftragt hat, leer aus.

Vergessen Sie veraltete Ratschläge im Internet. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eindeutig. Nur wer schuldig ist, muss eine Unterlassungserklärung abgeben. Die Unterlassungserklärung ist ein scharfes Schwert: Sie ist ein lebenslang gültiger Vertrag. Bei Verstößen dagegen werden Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß gültig.

Und: Wer keine Unterlassungserklärung abgibt, hat später wesentlich bessere Chancen, nicht wegen der Kosten verklagt zu werden.

Jede Zahlung ist ein Schuldeingeständnis

Darum gilt: Wer nicht haftet, weil er nicht weiß, wer die Tat begangen hat, oder nicht für andere haften muss, sollte auf keinen Fall z. B. € 150,00 (wie oft falsch geraten) an Waldorf Frommer bezahlen. Dies wäre ein Schuldeingeständnis und man ist ein potentieller Kandidat für eine spätere Kostenklage.

Schon gar nicht sollten Sie ein „Abmahnschutzpaket“ für teures Geld kaufen, wie diese von einigen Kanzleien angeboten wird. Auch hier gilt: Wer unschuldig ist, muss sich weder vor weiteren Abmahnungen fürchten und sollte schon gar nicht unsinnige „vorbeugende Unterlassungserklärungen“ abgeben. Das sind lebenslang gültige Verträge, die immens hohe Vertragsstrafen auslösen können. Hiermit kann man sich schnell ins Unglück stürzen.

Waldorf Frommer Abmahnung – Was tun?

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. bietet Ihnen bei einer Filesharing-Abmahnung eine kostenlose Erstberatung und eine speziell auf jeden Fall zugeschnittene Lösung. Gerne können Sie mich von Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr anrufen. Besuchen Sie uns auf unserer Internetseite, dort finden Sie auch Beauftragungsformulare.

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