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Abmahnung Waldorf Frommer - Resident Evil Retribution

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an Resident Evil Retribution: Wer in den Verdacht gerät, die aktuelle Neuverfilmung Resident Evil Retribution unerlaubt im Internet zum Download bereitsgestellt zu haben, der muss mit einer Abmanhnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte rechnen. In einer uns vorliegenden Abmahnung der Münchener Anwaltskanzlei machen die Rechtsanwälte Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche geltend. Die abgemahnte Urheberrechtsverletzung, die in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Resident Evil Retribution aufgezeigt wird, soll angeblich in einem Filesharing-Netzwerk stattgefunden haben.

In der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Resident Evil Retribution werden zwei unterschiedliche Dinge gefordert:

1.    Eine Unterlassungserklärung
2.    Ein Geldbetrag in Höhe von 956,00 Euro


Unterlassungserklärung: Sollte gegen das deutsche Urheberrecht verstoßen werden, indem der Film Resident Evil Retribution ohne Genehmigung des Rechteinhabers in einem Peer-to-Peer Netzwerk veröffentlicht wird, dann kann der Geschädigte von dem Rechtsverletzer verlangen, dass dieser eine sogenannte Unterlassungserklärung abgibt. Dieses wird auch in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Resident Evil Retribution gefordert. In der Erklärung  muss sich der Rechtsverletzer verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden und im Falle einer Wiederholungstat eine angemessene Vertragsstrafe zu zahlen. Der Gesetzgeber hat die Anforderung vorgegeben, die erfüllt sein müssen, damit die Unterlassungserklärung wirksam ist. Im Original klingt dieser Anforderung wie folgt:

§ 97a Abmahnung (1) „Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen." Konkretere Angaben macht der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang nicht. Für diese Unterlassungserklärung gibt es keine eindeutig vorgeschriebene Form.

Der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Resident Evil Retribution ist in der Regel bereits solch einer strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese muss und sollte jedoch nicht ungeprüft verwendet werden. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Die in der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte mitgeschickte Erklärung ist - das sollte nicht vergessen werden - von der Gegenseite verfasst. Die kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Schuldanerkenntnis angesehen werden. Weiter soll sich der Abgemahnte schriftlich dazu verpflichten, den geforderten Betrag zu zahlen. Wer die angefügte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer im Abmahnfall wegen Resident Evil Retribution unterzeichnet, der hat keine Möglichkeit mehr, gegen die Geldforderung  vorzugehen.

In diesem Zusammenhang raten wir Abgemahnten zur Neuformulierung der Unterlassungserklärung. Diese muss im Sinne des Betroffenen optimal angepasst sein. Gerne übernehmen wir als Anwälte dieses für Sie oder beraten Sie ausführlich zu dem Thema.

Weiterhin geht es in der Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte auch um den Geldbetrag in Höhe von 956,00 Euro. Auch gegen diesen Teil der Forderung gibt es Einwände und durchaus gute Chancen der Abwehr. Vorerst muss jedoch der Einzelfall näher beleuchtet werden. Abhängig von der Einzelfallprüfung ergeben sich in der Regel Argumente, die eine Zurückweisung der Geldsumme zumindest in Teilen möglich macht. Weiter gibt es andere Ansatzpunkte gegen die Abmahnung. Zum einen kann die technische Seite der Ermittlung geprüft werden. Zum anderen kann grundlegend angezweifelt werden, ob die Kostenrechnung und Aufstellung der Forderung korrekt und unangreifbar ist. Ziel einer Verteidigung und Abwehr der Waldorf Frommer Abmahnung wegen Resident Evil Retribution ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte übernimmt beide Aufgabe im Rahmen einer Verteidigung für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. Vorher jedoch sollten Sie sich um Rahmen der von uns angebotenen kostenlosen Ersteinschätzung über Chancen, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung beraten lassen. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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