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Abmahnung Waldorf Frommer - Schutzengel - Warner Bros Entertainment

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Abmahnung Waldorf Frommer - Schutzengel - Warner Bros Entertainment: Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München geht seit Jahren konsequent gegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Filesharingbörsen vor.

Dem Betroffenen wird im Rahmen einer Abmahnung im Auftrag des Unternehmens Warner Bros Entertainment vorgeworfen, den Action-Film Schutzengel in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Das Gegenteil hiervon zu beweisen ist für den Laien nur schwer machbar. Die Abmahnung muss ernst genommen werden. Wer nicht auf das Schreiben reagiert, der muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Das muss nicht sein. Die noch gute Ausgangslage sollte nicht unnötig geschwächt werden. Das bedeutet in jedem Fall die Frist einzuhalten und eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben.

In der Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Schutzengel macht die Gegenseite Erstattung der in der Angelegenheit angefallenen Kosten geltend sowie Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche. Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und einen Geldbetrag in Höhe von 956,00 Euro zu zahlen.

Da die Kanzlei Waldorf Frommer ausstehende Forderungen auch gerichtlich durchsetzt, sollte in jedem Fall angemessen auf die Forderung reagiert werden. Wer eine Geldzahlung kategorisch ablehnt und ohne anwaltliche Hilfe unbegründet zurückweist, der muss mit weiteren Zahlungsaufforderungen, einem Mahnverfahren und einem Gerichtsverfahren rechnen.

Abgesehen von dem Gelbetrag macht die Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Rechtsverletzung an dem Film Schutzengel auch Unterlassungsansprüche geltend. Der Betroffene wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Der Abmahnung ist bereits eine Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte und muss jedoch nicht unbedarft verwendet werden. Die von Waldorf Frommer vorgelegte Erklärung könnte als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Hinzu kommt noch, dass sich der Abgemahnten zur Zahlung des geforderten Geldbetrages in Höhe von 956,00 verpflichtet. Eine Nachverhandlung ist dann nicht mehr möglich.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Schutzengel konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. Sie erreichen Dr. Wachs unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

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