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Abmahnung Waldorf Frommer - "Sia - 1000 Forms of Fear"

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Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen des Albums „Sia – 1000 Forms of Fear“ im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH mit einer Geldforderung in Höhe von 815,00 Euro.

Für den Rechteinhaber Sony Music geht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Personen vor, denen zur Last gelegt wurde, das Album „Sia – 1000 Forms of Fear“ in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben. Das Album ist seit kurzem im Handel erhältlich. Oftmals ist es so, dass Neuveröffentlichung zeitnah nach dem Erscheinen in den bekannten Filesharingbörsen erhältlich ist. Gegen diese Form der Verbreitung versuchen die Rechteinhaber der jeweiligen Werke vorzugehen. Unter Zuhilfenahme sogenannter Ermittlungsfirmen werden Datensätze gesammelt, die die angebliche Rechtsverletzung an „Sia – 1000 Forms of Fear“ nachweisen sollen. Das Gegenteil zu beweisen, ist für den Laien nur schwer machbar.

In dem Abmahnschreiben der Anwälte aus München macht die Kanzlei Waldorf Frommer für das Unternehmen Sony Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie Erstattung der in der Angelegenheit angefallenen Anwaltskosten geltend. Konkret soll der Betroffen 815,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Sia – 1000 Forms of Fear“ sollte sich der Betroffene wehren. Erst einmal geht es darum, die Abmahnung allgemein zu prüfen. Hier muss hinterfragt werden, wer die Rechtsverletzung begangen hat – Anschlussinhaber oder Dritte. Weiter muss der Unterlassungsanspruch der Gegenseite erfüllt werden. Dies geschieht zwar mit Abgabe einer Unterlassungserklärung – die von der Gegenseite vorgelegte Erklärung muss jedoch nicht verwendet werden. In vielen Abmahnfällen ist es dringend angeraten, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn auch Sie mit einer Abmahnung von Waldorf Frommer für „Sia – 1000 Forms of Fear“ konfrontiert werden, dann können Sie sich im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte wenden. In diesem Telefonat bespricht Dr. Wachs mögliche Chancen und Risiken und nennt auch die anfallenden Kosten für eine Inanspruchnahme anwaltliche Dienste.

Ihre Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte


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