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Abmahnung Waldorf Frommer "The Originals - Every Mother´s Son"

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Manch ein Filesharingbörsen-Nutzer ist sich gar nicht im Klaren darüber, dass er gejagt wird. Denn sonst würden nicht tausende Filesharingbörsen-Anwender konsequent Filme, Spiele und Lieder in sogenannten Peer-to-Peer Netzwerken tauschen. Monatlich werden von diesen „Internet-Piraten“ Tausende erwischt und abgemahnt. So eine Abmahnung ist auf den ersten Blick schon erschreckend. In dem uns zur Prüfung vorliegenden Fall geht es um eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der Serie „The Originals - Every Mother´s Son“. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, die Serie unerlaubt verbreitet zu haben. Die Forderung der Gegenseite ist folgenschwer: Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer für den Rechteinhaber einen erheblichen Geldbetrag.

Nach dem Erhalt solch einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Originals - Every Mother´s Son“ sind nur wenige Tage Zeit, um angemessen auf die Forderung zu reagieren. Angemessen bedeutet:

  1. Nicht vorschnell handeln
    2.    Sich ausgiebig über die Chance, Risiken und Kosten einer außergerichtlichen Verteidigung zu informieren
    3.    Die Frist der Abmahnung einzuhalten
    4.    Nicht ohne Absprache mit einem Anwalt den Betrag zahlen
    5.    Nicht ungeprüft die von der Gegenseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen

Gegen die Abmahnung von Waldorf Frommer für „The Originals - Every Mother´s Son“  gibt es durchaus die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Es muss kritisch hinterfragt werden, ob die geltend gemachte Geldforderung unter Berücksichtigung der individuellen Umstände auch wirklich in vollem Umfang durchsetzbar ist. Ziel einer Verteidigung ist es, so wenig Kosten wie möglich zu haben und eine optimal angepasste Unterlassungserklärung abzugeben.

Wenn auch Sie mit solch einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „The Originals - Every Mother´s Son“ konfrontiert werden, dann können  Sie sich gerne im Rahmen einer kostenlosen, telefonischen Ersteinschätzung an die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte aus Hamburg wenden. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt für einen vorher festgelegten Pauschalbetrag. So ist sichergestellt, dass keine unerwarteten Kosten für den Abgemahnten aufkommen. Sie erreichen Dr. Wachs für ein unverbindliches Gespräch telefonisch.

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