Abmahnung Waldorf Frommer wegen des Films „Tribute von Panem - Mockingjay Teil 1“ - So reagieren Sie richtig

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Die Studiocanal GmbH lässt im Jahre 2015 durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte das angebliche Verbreiten des Films „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ verfolgen. Wie schon bei den vorigen „Tribute von Panem“-Filmen erhalten Betroffene, deren Internetanschluss angeblich beim Anbieten des neuestens Films der Reihe ermittelt wurde, Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer.

Was wird in der Waldorf Frommer-Abmahnung behauptet?

Liest man sich die Abmahnung durch, so könnte der Abgemahnte meinen, die Rechtslage sei derart klar, dass er entweder als Täter oder Störer für die Urheberrechtsverletzung hafte und verpflichtet sei, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die geforderten € 815,00 zu bezahlen.

Dies ist jedoch falsch. Der Bundesgerichtshof hat in drei richtungsweisenden Urteilen entschieden, wann der Anschlussinhaber in solchen Fällen haftet und wann nicht. In einem ganz erheblichen Teil meiner täglich bearbeiteten Waldorf Frommer-Abmahnungen sind die Betroffenen gerade nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben, und insbesondere keine modifizierte Unterlassungserklärung, weil andere Personen (z. B. Partner, Kinder, Mitbewohner, Mieter etc.) den Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ angeboten haben und den Anschlussinhaber hierbei keine Schuld trifft.

Daher gilt: Wer nicht haftet, muss weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas an Waldorf Frommer bezahlen.

Böse Falle „modifizierte Unterlassungserklärung“ – verbreitete Irrtümer

Die sog. modifizierte, also veränderte, Unterlassungserklärung ist ein Schlagwort, das man im Internet oft liest und von vielen Anwälten gerne als Heilmittel genannt wird. Tatsächlich ist die beigefügte Unterlassungserklärung der Waldorf Frommer-Anwälte schon derartig eng gefasst, dass man hieran überhaupt nichts modifizieren kann oder muss, was einem Vorteile bringen könnte. Keine Unterlassungserklärung ist ein Schuldeingeständnis, so der Bundesgerichtshof.

Stattdessen erfüllt die modifizierte Unterlassungserklärung den Hauptanspruch der Abmahnung, nämlich den Unterlassungsanspruch, und mündet in einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag. Somit besteht lebenslang die Gefahr, dass man eine Vertragsstrafe zahlen muss, sollte es aus irgendeinem Grund dazu kommen, dass nochmals der Film „Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1“ öffentlich zugänglich gemacht wird, muss der Abmahnte mindestens € 5.000,00 (Vertragsstrafe) bezahlen.

Somit sollte man insbesondere in Fällen, in denen der Täter und damit die Quelle der Rechteverletzung unbekannt sind, keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dies käme einem Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer gleich.

Was tun? Die richtige Reaktion bei einer Abmahnung wegen „Die Tribute von Panem“

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Waldorf Frommer-Abmahnungen vertreten und weiß, wie man auf die verschiedenen Konstellationen reagieren muss.

Gerne können Sie meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

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http://www.anwalt.de/rechtstipps/nymphomaniac-waldorf-frommer-abmahnung-und-forderung-so-reagieren-sie-richtig_066105.html


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