Abmahnung wegen Duftzwilling von Coty Beauty Germany GmbH und HFC Prestige durch Lubberger Lehment

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Erneut wurde uns eine Abmahnung der Kanzlei Lubberger Lehment sowie der Coty Beauty Germany GmbH und HFC Prestige International Operations Switzerland Sàrl vorgelegt. 

Gegenstand der Abmahnung von Lubberger Lehment sowie Coty und HFC ist die Werbung für Parfums und Duftvergleichslisten. Wenn Sie auch eine markenrechtliche bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Lubberger Lehment Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung nebst Telefonnummer via E-Mail – wir melden uns umgehend bei Ihnen. So können auch knappe Fristen sicher gewahrt werden.

Duftvergleich und Duftvergleichslisten mit Duftzwillingen / Dupes rechtswidrig?

Duftvergleiche und Duftvergleichslisten, die durch gewerbliche Anbieter im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, können in Form einer Duftimitationswerbung eine unrechtmäßige Werbung im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 und 6 UWG darstellen, sodass grundsätzlich jeder Wettbewerber gegen solche Vergleichslisten vorgehen kann. 

Inhaber von Marken in Bezug auf Parfums können zudem Markenverletzungen geltend machen, wenn die Liste eigene Markenparfums markenrechtswidrig anderen Parfums gegenüberstellt. 

Blogger, die nur im privaten Bereich über Parfums-Dupes und Duftzwillingen schreiben, handeln in der Regel nicht als Wettbewerber oder im geschäftlichen Verkehr. Dies kann sich aber anders darstellen, wenn die Werbung „gesponsert“ wird oder der Hersteller des Duftzwillings für die Darstellung eine Zahlung leistet. Im Zweifelsfall sollte die Werbemaßnahme und etwaige Abmahnung durch einen spezialisierten Fachanwalt überprüft werden.

Im Rahmen der Abmahnung wird seitens der Kanzlei Lubberger Lehment eine umfangreiche Unterlassungserklärung gefordert. Des Weiteren wird Auskunft und Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000 € verlangt.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, IT-Recht sowie Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen Duftvergleichslisten erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Wir beraten Sie in Münster und bundesweit in den Bereichen Markenrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht. Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung wegen Parfum Dupes und Duftzwillingen folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Markenrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert. Wir kennen den Gegner und haben bereits vielfach berichtet und Mandanten beraten und vertreten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-coty-germany-gmbh_093043.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-coty-germany-gmbh-und-lubberger-lehment-wegen-uvp_098529.html


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