Abmahnung Coty Germany GmbH und Lubberger Lehment wegen UVP

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit Jahren vertreten wir bundesweit Mandanten in Bezug auf den Handel mit Parfum- und Kosmetikprodukten. Vielfach wurden wir in Bezug auf Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment und der Coty GmbH beauftragt. Die Coty GmbH vertreibt nach eigener Aussage in Deutschland Parfums der Marken, Balenciaga, Boss, Bottega Veneta, Calvin Klein, Cerruti, Chloé, Chopard, Davidoff, Escada, Gucci, Jennifer Lopez, Jil Sander, Joop!, Lacoste, Lancaster, Marc Jacobs, Nikos, Roberto Cavalli, Vera Wang und Vievienne Westwood. Wir haben bereits mehrfach über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-lubberger-lehment-und-coty-germany-gmbh_093043.html

Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Coty Germany GmbH?

Gegenstand der aktuellen Abmahnung der Firma Coty Germany GmbH ist ein angeblicher Wettbewerbsverstoß aufgrund des Angebotes von Waren über die Handelsplattform Amazon unter Angabe einer angeblich falschen UVP. Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment weisen im Rahmen der Abmahnung darauf hin, dass die Werbung mit einer unzutreffenden, weil zu hohen unverbindlichen Preisempfehlung irreführend ist. Es wird insbesondere auf das Urteil des BGH vom 03.02.2015 (BGH I ZR, 110/15) verwiesen: (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=75493&pos=0&anz=1)

Der BGH hat im Rahmen dieses Urteil festgestellt, dass

  • Die irreführende Werbung mit einer nicht mehr bestehenden Herstellerpreisempfehlung ist regelmäßig geeignet, den Verbraucher im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 UWG zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er ansonsten nicht getroffen hätte. Die Preisempfehlung stellt für den Verbraucher eine wesentliche Orientierungshilfe bei der Einschätzung der Vorteilhaftigkeit von Marktangeboten dar.
  • Ein Händler, der auf einer Internet Handelsplattform in seinem Namen ein Verkaufsangebot veröffentlichen lässt, obwohl er dessen inhaltliche Gestaltung nicht vollständig beherrscht, weil dem Plattformbetreiber die Angabe und Änderung der unverbindlichen Preisempfehlung vorbehalten ist, haftet als Täter für den infolge unzutreffender Angabe der Preisempfehlung irreführenden Inhalt seines Angebots

Dies ist insoweit problematisch, als dass die Händler die UVP regelmäßig nicht beeinflussen können. Auf Anfrage hat Amazon mitgeteilt, dass die UVP Angabe nur durch den Hersteller und/oder einem Vendor beeinflusst werden kann. Es besteht daher ein hohes Risiko für Amazon-Händler, wenn Sie Angebote nutzen, bei denen UVP Angaben hinterlegt sind. Amazon-Händler haften daher auch für Falschangaben. Dies gilt dann, wenn Kontrollpflichten verletzt werden. Welche Zeitintervalle in Bezug auf eine Überprüfung einzuhalten sind, ist noch nicht geklärt.

Was wird im Rahmen der Abmahnung von Lubberger Lehment und Coty Germany GmbH gefordert?

Die Rechtsanwälte Lubberger Lehment fordern im Namen der Coty Germany GmbH die Abgabe einer sehr weitreichenden Unterlassungserklärung. Wir raten dringend davon, die Unterlassungserklärung in dieser Form zu unterzeichnen. Des Weiteren werden Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000 € gefordert.

Wie sollte auf die Abmahnung von Coty Germany GmbH / Lubberger Lehment reagiert werden?

Wir empfehlen den Abgemahnten durchgehend, sich an den passenden Fachanwalt zu wenden. Die Frage lautet dann: Welcher Fachanwaltschaft kann der eigene Fall zugerechnet werden? Der Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz hat für sein Fachgebiet folgende besondere Kenntnisse nachzuweisen:

  • Patent-, Gebrauchsmuster- und Sortenschutzrecht, einschließlich des Arbeitnehmererfindungsrechts, des Rechts der europäischen Patente und des europäischen Sortenschutzrechts,
  • Designrecht, einschließlich des Rechts der europäischen Geschmacksmuster,
  • Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen, einschließlich des Rechts der europäischen Marken,
  • Recht gegen den unlauteren Wettbewerb,
  • Urheberrechtliche Bezüge des gewerblichen Rechtsschutzes,
  • Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts

Um „Waffengleichheit“ im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung herzustellen, empfehlen wir daher betroffenen Unternehmen, einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu beauftragen. Das Wettbewerbsrecht gehört zum klassischen Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.

Dr. Wallscheid & Drouven Rechtsanwälte – Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht

Sie haben eine Abmahnung wegen angeblichen Verstoßes gegen das UWG erhalten? Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und übersenden Sie uns die Abmahnung via Fax oder E-Mail. Oder nutzen Sie unser Direkthilfe-Formular unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Des Weiteren sollten bei einer Abmahnung folgende Verhaltenstipps beachtet werden:

  • Die Abmahnung sollte nicht ignoriert und die Fristen sollten beachten werden.
  • Lassen Sie die Abmahnung durch einen erfahrenen Markenanwalt bzw. Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen und unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung.
  • In der Regel bestehen Ansprüche auf Schadensersatz (Regress) gegen den eigenen Lieferanten. Auch dies sollte frühzeitig geprüft werden.

Rechtsanwalt Dr. Wallscheid, LL.M. ist ein erfahrener Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf die Abwehr von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht spezialisiert. Einen ersten Überblick über unsere Tätigkeit können Sie sich durch unsere Gegnerliste unter http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/gegnerliste/ verschaffen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema