Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen des 1. FC Union Berlin d. die Kanzlei von Appen Jens Legal

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Die Hamburger Kanzlei von Appen Jens Legal mahnt für den Berliner Sportverein 1. FC Union Berlin e.V. die Verwendungen der Wortmarke 1. FC Union Berlin und der Wort-Bildmarke Emblem auf der Plattform eBay-kleinanzeigen.de ab. 

In der uns vorliegenden Abmahnung vertritt die Kanzlei von Appen/ Jens Legal den 1. FC Union Berlin e.V. und verfolgt markenrechtliche Verstöße auf dem Internetportal eBay-kleinanzeigen.de. Der 1. FC Union Berlin e.V. sei der Inhaber der Wortmarke „1. FC Union Berlin“ und der Wort-Bildmarke „Emblem“, so die Rechtsanwälte. Die abgemahnte Wortmarke und die Wort-Bildmarke sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und geschützt. Zudem führen die Anwälte aus, dass die Bezeichnung „1.FC Union Berlin“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt sei (§ 12 BGB).

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Aufkleber unter Verwendung der Unternehmenskennzeichnung des 1. FC Union Berlin zum Verkauf anzubieten. Diese Nutzung der Wortmarke und der Wort-Bildmarke seien jedoch von dem Rechteinhaber, des 1. FC Union Berlin, nicht autorisiert worden und stellen daher eine Markenrechtsverletzung dar.

In rechtlicher Hinsicht verstoße dieses Verhalten des Abgemahnten gegen §§ 14, 15 MarkenG, da dieser nicht über die für die Verwendung erforderlichen Lizenzen verfüge. Die Kanzlei von Appen/ Jens Legal macht daher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordert die Kanzlei von Appen/ Jens Legal die Begleichung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.531,00 Euro. Diese errechnen sich aus einem Streitwert von 50.000 Euro.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Besonders im Marken- und Wettbewerbsrecht führen vermeintliche Verstöße gegen das MarkenG oder das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) häufig zu Abmahnungen. Die Auftraggeber erhoffen sich hierdurch eine rasche Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen, ohne dass es einer Klage oder einstweiligen Durchsetzung vor einem Gericht bedarf. Abmahnung erreichen dem Empfänger häufig unvorbereitet und können einschüchternd wirken. Häufig wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz gefordert. Dennoch sollten Sie sich von einer Abmahnung nicht aus der Ruhe bringen lassen. Zwar müssen Abmahnungen grundsätzlich ernst genommen und die enthaltenen Fristen beachtet werden, dennoch bieten sich auch für Sie Verteidigungsmöglichkeiten, wenn Sie sich rechtzeitig professionellen Rechtsrat einholen.

Als Empfänger einer Abmahnung ist man häufig überrascht und sich keines rechtswidrigen Verhaltens bewusst. Gerade bezüglich der Höhe des Schadensersatzes sowie der Rechtsanwaltskosten und der Berechnung des Streitwertes ergeben sich für einen Nicht-Juristen häufig Fragen und Zweifel. Treffen die Vorwürfe tatsächlich, wie in der Abmahnung geschildert, zu? Sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen? Was genau ist die angedrohte einstweilige Verfügung und welche Konsequenzen würde diese für Sie mit sich bringen? All diese Fragen lassen sich am besten mit einem Rechtsanwalt auf dem entsprechenden Rechtsgebiet klären.

Zur Klärung dieser Fragen und zur Ausarbeitung von Verteidigungsstrategien ist es ratsam, sich zügig professionellen Rechtsrat zu suchen. Auf diese Weise können Fristen eingehalten und eine optimale Verteidigung ausgearbeitet werden.

Wenn Sie auf der Suche nach einem solchen Rechtsrat sind, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht bundesweit und besitzen die nötige Erfahrung um den Abgemahnten optimal verteidigen zu können. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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