Abmahnung wegen Werbung für Duftzwillinge erhalten?

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Uns werden regelmäßig Abmahnungen der Kanzlei Lubberger Lehment für die Coty Germany GmbH und die HFC Prestige International Operations Switzerland Sàrl von unseren Mandanten zur Bearbeitung vorgelegt. Die Abmahnungen der Coty Germany GmbH und der HFC Prestige International Operations Switzerland Sàrl durch die Kanzlei Lubberger Lehment beziehen sich auf die Werbung mit Duftzwillingen.


Gegenstand der Abmahnung

Gegenstand der Abmahnung sind oft Beschreibungen, wie

  • „riecht, wie“
  • „inspiriert von“

oder auch eine Gegenüberstellung von Originalprodukt und „Duftzwilling“ in Tabellenform oder Blogeinträgen.

Insbesondere bei Blogeinträgen kommt es darauf an festzustellen, ob ein für eine Markenrechtsverletzung erforderliches Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt. Handeln im geschäftlichen Verkehr ist jede wirtschaftliche Tätigkeit auf dem Markt, mit der Zwecke des eigenen oder eines fremden Geschäfts gefordert werden sollen. Der Begriff des Handelns im geschäftlichen Verkehr wird weit ausgelegt. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.


Forderungen der Coty Germany GmbH / HFC Prestige International Operations Switzerland Sàrl

Die Coty Germany GmbH und die HFC Prestige International Operations Switzerland Sàrl vertreten bekannte Marken von Parfumherstellern und wenden sich gegen die Verwendung der Marke bei der Bewerbung von sog. Duftzwillingen sowie die Ausnutzung der Sogwirkung dieser bekannter Marken in der Werbung.

In der Abmahnung wird der Abgemahnte unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Die Ansprüche werden sowohl auf Normen der Unionsmarkenverordnung (UMV), als auch auf die entsprechenden Regelungen zum Unterlassungsanspruch aus dem Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gestützt.

Neben Unterlassung wird Auskunft über Verkaufszahlen und Umsätze, Quelle der Zuordnung des „Duftzwillings“ zum bekannten Markenparfum, Anschrift des Vorlieferanten, etc. gefordert. Der Auskunftsanspruch dient der Vorbereitung der Bezifferung des angekündigten Schadensersatzanspruches. Zudem wird Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangt. Diese berechnen sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe der Gebühren nach dem RVG bestimmt sich anhand des zugrunde gelegten Gegenstandswerts. Der Gegenstandswert richtet sich maßgeblich nach dem Interesse des Inhabers der Rechte an der Marke daran, dass seine Marke nicht ohne seine Zustimmung in unzulässiger Weise von Dritten, die dazu nicht berechtigt sind, genutzt wird. Im Markenrecht wird dieses Interesse regelmäßig mit EUR 50.000 bemessen. Bei bekannten Marken kann der Gegenstandswert höher liegen. Insgesamt kommt es auch insoweit auf die Umstände des Einzelfalls an.


Unterlassungserklärung

Sollte sich der Unterlassungsanspruch als berechtigt herausstellen und entscheidet sich der Mandant für die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, muss vorab klar sein, dass und wie man sich an die Erklärung hält, um nicht die Verwirkung einer Vertragsstrafe aus dem Unterlassungsvertrag zu riskieren. Weitere Infos hierzu finden Sie unter: 

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/die-strafbewehrte-unterlassungserklaerung-mit-muster/

Hierzu beraten wir Sie gerne. In unserer Kanzlei arbeiten Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz. Es besteht eine langjährige Erfahrung in der Beratung zu Fällen markenrechtlicher und wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen, wie sie den Schreiben von Lubberger Lehment / Coty Beauty Germany GmbH wegen Werbung für Duftzwillinge zugrunde liegen. Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnungen berichtet:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/abmahnung-von-lubberger-lehment-fuer-coty-beauty-germany-wegen-angeblicher-verletzung-der-marke-tiffany/


Kostenlose Erstberatung

Senden Sie uns die Abmahnung gerne über unser Kontaktformular zu. Sie können uns auch eine E-Mail an info@wd-recht.de senden. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an. Der telefonische Erstkontakt ist für Sie kostenlos. Sobald Kosten entstehen, teilen wir Ihnen dies vorab mit. 

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst folgende Verhaltenstipps beachten:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Nehmen Sie möglichst keinen Kontakt zur Gegenseite auf
  • Keine vorschnellen Erklärungen abgeben oder Zahlungen leisten
  • Einen auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz beauftragen

Weitere Infos zu der richtigen Reaktion bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung finden Sie unter:

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/abmahnung-markenrecht-10-punkte-die-sie-kennen-sollten/


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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