Abmahnung wg. „Fotoklau“ durch: Denecke Pries pp, Schlömer & Sperl, Waldorf Frommer, deubelli, pixel.Law

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Bei der Flut an Fotos und Bildern, die im Internet zu finden sind und dank „copy & paste“ kommt es immer häufiger zur Übernahme von Bildern/Fotos in Onlineshops, auf die eigene Homepage oder in eBay-Auktionen.

Jedoch kann es sich bei den übernommenen Fotos auch um solche handeln, die urheberrechtlich geschützt sind und die Verwendung unberechtigt erfolgt. Einige Kanzleien haben für ihre Auftraggeber Abmahnungen wegen genau dieser unberechtigten Nutzungen von Fotos, Bildern bzw. Lichtbildaufnahmen versandt. Zu diesen Kanzleien, die solche Abmahnungen ausgesprochen haben, gehören z.B.:

Denecke Priess & Partner im Auftrag der WENN GmbH,

Schlömer & Sperl Rechtsanwälte im Auftrag der Frau Kristin Liepelt,

Waldorf Frommer im Auftrag der Getty Images und der Corbis,

deubelli im Auftrag der jump Fotoagentur (Inh. Susanne Treubel),

pixel.Law im Auftrag der Herren Peter Kirchhoff und Benjamin Thorn.

Die unberechtigte Nutzung von Fotos kann verschiedene Ansprüche des Urhebers oder Rechteinhabers nach sich ziehen. Es handelt sich hierbei unter anderem um Auskunfts-, Unterlassungs- und Zahlungsansprüche.

Durch die unberechtigte Nutzung des Fotos bzw. Bildwerkes z.B. im Onlineshop, bei eBay oder anderweitig im Internet habe der Abgemahnte, so heißt es in den Schreiben der Kanzleien, die Rechte des jeweiligen Auftraggebers der Kanzlei verletzt. Die Kanzleien fordern für ihre Auftraggeber daher zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Entfernung der Bilder. Von einigen der Kanzleien wird eine Auskunft über die Herkunft und den genauen Zeitraum, in dem die Bilder genutzt wurden, verlangt. Diese Angabe wird benötigt, um danach die Rechtsanwaltskosten und den Lizenzschaden zu beziffern. Von Anderen wird ein genauer Betrag bereits in der Abmahnung geltend gemacht.

Haben Sie eine Abmahnung der oben genannten Kanzleien erhalten? Wir helfen Ihnen. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe ist unterschiedlich und vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Nehmen Sie die Abmahnung ernst, denn bei Nichtreaktion könnte die jeweilige Kanzlei die Ansprüche ihrer Auftraggeber in einem Einstweiligen Verfügungsverfahren bei Gericht geltend machen. Dies stellt ein erhebliches Kostenrisiko für den Abgemahnten dar.

Wir stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Wir vertreten Sie bundesweit, sollten Sie eine Abmahnung oder eine Klage/ Einstweilige Verfügung der oben genannten Kanzleien erhalten haben.

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.abmahnsoforthilfe.de  oder www.shrecht.de


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