Abmahnung Wham-O Holding Ltd. (vertreten durch FAREDS) wegen fehlendem Link zur OS-Plattform

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Aktuell mahnt die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag der Wham-O Holding Ltd. wegen eines fehlenden Links zur OS-Plattform ab.

Nach eigenen Angaben handelt es sich bei der Wham-O Holding Ltd. um ein Unternehmen, welches im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug tätig ist.

Der Abgemahnte stehe mit der Wham-O Holding Ltd. in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis, da er über seinen Onlineshop ebenfalls Sport-/Trainingsgeräte sowie Spielzeug anbiete.

Ihm wird vorgeworfen, keinen anklickbaren Link zur OS-Plattform bereitzuhalten.

In der Abmahnung heißt es weiter, dass die fehlende Bereithaltung eines leicht zugänglichen und anklickbaren OS-Links einen Wettbewerbsverstoß gem. §§ 3 Abs. 2, 3a UWG i. V. m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung EU Nr. 524/2013 darstelle.

Gefordert werden von FAREDS die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 492,54 €.

Unsere Empfehlung:

  • Beachten Sie die Fristen!
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen.
  • Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder zahlen!
  • Lassen Sie sich durch einen auf das Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt beraten!

Beachten Sie, eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung gilt grds. ein Leben lang und ist mit hohen Vertragsstrafen verbunden.

Gerne helfen wir Ihnen mit Rat und Tat.

Die Kanzlei Dr. Schenk ist seit mehr als 10 Jahren auf dem Gebiet des Wettbewerbsrecht tätig. Wir beraten und vertreten selbstverständlich bundesweit.

Achtung die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt denselben Verstoß auch für andere Mandanten ab, so etwa für Sekiguchi Co., Ltd.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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