Abmahnungen der Kanzlei Zierhut IP für die DW Folienservice UG

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Uns haben in den vergangenen Tagen vielfach Abmahnungen der Kanzlei Zierhut IP Rechtsanwalt-Aktiengesellschaft für die DW Folienservice UG erreicht. Die Abmahnungen wurden immer aus demselben Grunde ausgesprochen. Dem Abgemahnten wurde jeweils vorgeworfen, systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr zu bringen, ohne sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registriert zu haben.

Abmahnungen rechtsmissbräuchlich?

Die Feststellung, dass oder ob ein Vorgehen rechtsmissbräuchlich ist, obliegt selbstverständlich zunächst einmal dem Gericht. Eine entsprechende Entscheidung ist uns bislang nicht bekannt. Rechtsmissbrauch ist ein Ausnahmetatbestand, der entsprechend eng ausgelegt wird. Auch ein wiederholt abmahnender Unternehmer kann sich grundsätzlich darauf berufen, dass er letztlich staatlichem Wunsch folgt. Da eine Ordnungsbehörde nicht geschaffen wurde, gleichzeitig aber gerechter Wettbewerb gewünscht wird, der entsprechend kontrolliert werden muss, hat man sich dazu entschieden, die Kontrollfunktion den Wettbewerber untereinander aufzugeben. Das Mittel der Kontrolle ist die Abmahnung. 

Es gibt allerdings immer auch Fälle, in denen das Verhalten des Abmahners die Grenzen des Rechts überschreitet. Erst gestern haben wir bspw. die Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung gerichtlich feststellen lassen können. 

Ein Indiz für Rechtsmissbrauch ist ein auffälliges Missverhältnis zwischen Abmahntätigkeit und Verkaufstätigkeit des abmahnenden Unternehmers.

Bei der DW Folienservice UG fällt auf, dass die Gesellschaft erst Mitte November 2018 (vor gut 2 Monaten) in das Handelsregister eingetragen worden ist. Das Gesellschaftsvermögen ist hier mit 500,00 EUR angegeben. Dass wir innerhalb eines Tages mehrere solcher Abmahnungen der UG erhalten haben, zeigt uns, dass hier vermutlich in großem Ausmaß vorgegangen worden ist (wir gehen nicht davon aus, deutschlandweit die einzige Kanzlei sein, die solche Schreiben erhält…). Der Gegenstandswert wird in allen Fällen mit 15.000,00 EUR angegeben. Überhaupt handelt es sich um Serienbriefe mit im Wesentlichen gleichem Inhalt. Dass sich das potentielle Prozesskostenrisiko hier mit dem zu erwartenden Umsatz der UG in einem vernünftigen Verhältnis bewegt, scheint uns bereits hoch fraglich zu sein. In einem gerichtlichen Verfahren würde hier jedenfalls zu recherchieren und vorzutragen sein.

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister

Die Pflicht für Hersteller und bestimmte Vertreiber von Verpackungen, sich bei einem Entsorger zu registrieren, ist nicht neu. Allerdings war eine Überprüfung dieser Pflicht schwer bis kaum möglich. Aus diesem Grunde wurde den betroffenen Unternehmern nun zusätzlich aufgegeben, sich in dem – öffentlich einsehbaren – Register eintragen zu lassen. Termin hierfür war der 01. Januar 2019. Ist diese Pflicht eine Marktverhaltensregel und war der Betroffene zu einer Registrierung verpflichtet, hat sich aber dennoch nicht registrieren lassen, kommt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung in Betracht. 

Die genauen Vorgaben an dieser Stelle zu besprechen, würde zu weit führen. Wer sich selbst ein wenig informieren möchte, kann dies bspw. tun, indem er bei Google _LUCID_ eingibt. Der erste Suchtreffer führt auf eine entsprechende Unterseite der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsverordnung.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie bereits unsere einschlägigen Fachanwaltschaften zeigen. Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie hier: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/wettbewerbsrecht/

Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden. Sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. 

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