Abmahnungen des IDO-Verband e.V.

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Uns liegen erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des IDO-Verband e.V. (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmn e.v.) vor. Wir haben in der Vergangenheit bereits des Öfteren über Abmahnungen des IDO Verbands berichtet, vgl. u.a.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrecht-abmahnung-des-ido-interessenverbands_125583.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-abmahnung-verletzung-wettbewerbsrecht-durch-ebay-angebot_102125.html
https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-des-ido-interessenverbands_118077.html


Der IDO-Verband
Der IDO-Verband steht selbst nicht in einem Wettbewerbsverhältnis zu den abemahnten Händlern. Er legitimiert sich über seine Mitglieder. Damit muss er in dem fraglichen Marktsegment, in welchem er Ansprüche behauptet, eine "ausreichende" Zahl von Mitbewerbern vertreten. Fraglich ist bereits, wann die Mitgliederzahl auf dem jeweiligen Gebiet "ausreichend" ist. Auch schwankt der Mitgliederbstand des IDO , was selbstverständlich sein dürfte und auch die Vergangenheit gezeigt hat. Bereits hier, bei der Aktivlegitimation, ist daher in der Verteidigung anzusetzen.


Was wirft der IDO-Verband e.v. den Abgemahnten vor?

Voliegend wird bspw. abgmahnt

- das Fehlen der Widerufsbelehrung
- das Fehlen des Muster-Widerufsformulars
- das Fehlen des Grundpreises bei gundpreispflichtigen Artikeln
- das Fehlen des (ausführbaren) OS-Links
- das Fehlen der Information nach Art 246c Nr. 2 EGBGB (Vertragstextspeicherung)
- der Versand systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ohne Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister


Was fordert der IDO-Verband?
Der IDO-Verband fordert
- die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- eine Erstattung iHv. 226,20 EUR


Was sollte der Abgemahnte berücksichtigen?
Natürlich sollten die Fristen berücksichtigt und gewahrt werden. Der Abgemahnte sollte sich aber keinesfalls vorschnell unterwerfen und die beiliegende Unterlassungserklärung ungeprüft, unvorbereitet und unmodifiziert abgeben. Eine solche Abmahnung gehört in die Hände eines versierten Wettbewerbsrechtlers (bevorzugt einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz).
Wenn ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden soll -und das bietet sich aufgrund der drohenden Vertragsstrafe keinesfall in jedem Fall an! (Grundpreis bspw.)- gehört die Ababe in jedem Fall richtig vorbereitet und ist vor Ababe (teils deutlich) zu modifizieren. Der Wettbewerbsrechtler kann die Sach- und Rechtslage richtig einschätzen, Reaktionsmöglichkiten aufzeigen und dem abgemahnten den für diesen richtigen Weg anraten, um diesen dann richtig zu beschreiten.


Kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch versierte Fachanwälte
Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Wir verfügen über die erforderlichen Kenntnisse, um das für Sie bestmögliche Ergebnis zu erreichen, wie wir durch unsere Fachanwaltschaften nachweisen können. wi kennen das rechtsgebiet und den IDO Verband aus langer Erfahrung.
Gerne können Sie uns anrufen, um eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihrer Angelegenheit zu erhalten. Sie können uns vorab auch – ebenfalls für Sie unverbindlich – die Abmahnung via E-Mail oder Telefax zusenden; sofern Sie Ihre Rufnummer mit angeben, werden wir uns gerne bei Ihnen zurückmelden. Kontakt können Sie auch auf unserer Website herstellen.

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten!


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