Achtung: Leasingangebote genau studieren!

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Die Unterschiede zwischen Leasing mit anschließender Kaufoption und einem reinen Abzahlungskauf sind für Nichtjuristen häufig schwer verständlich. Bei Vertragsunterzeichnung ist daher Vorsicht geboten: Wenn es dem potentiellen Kunden vorrangig darauf ankommt, den Leasinggegenstand am Ende der Vertragslaufzeit zu erwerben, sollte diese Möglichkeit aus den Vertragsbedingungen eindeutig hervorgehen. Ihm muss eine konkrete Kaufoption eingeräumt sein, anderenfalls besteht in der Regel kein Anspruch auf den Erwerb des Leasinggegenstandes.

Formulierungen wie die folgende geben keinen direkten Kaufanspruch, suggerieren dem Leasingnehmer aber einen solchen: „Der Leasinggeber ist bereit, mit dem Leasingnehmer über eine vorzeitige Vertragsauflösung zu verhandeln. Im Falle einer Einigung sind je nach Zeitpunkt folgende Zahlungen des Leasingnehmers fällig."

Wenn Sie ein solches Angebot erhalten und der spätere Erwerb des Leasinggegenstandes zu einem vorher festgelegten Preis für Sie wichtig ist, sollten Sie nicht unterschreiben!

Wenn Sie einen solchen Vertrag unterzeichnet haben, sollten Sie dringend Rechtsrat einholen, wenn Ihnen der Erwerb des Leasinggegenstandes bei Vertragsende verwehrt bzw. nur zu einem deutlich höheren Preis ermöglicht wird. Die hier verwendete Klausel ist unter Umständen missverständlich und hält einer gerichtlichen Überprüfung eventuell nicht stand, mit der Folge, dass der Leasinggegenstand letztlich doch noch zu dem zuvor genannten Preis erworben werden kann (so z.B. OLG Hamm, 18 U 146/05). Da die Rechtslage hier jedoch nicht eindeutig ist und wohl weitere Faktoren hinzukommen müssen, um den Leasinggegenstand tatsächlich zum vorher genannten „Preis" erwerben zu können, ist dieses leider nur die zweitbeste Lösung. Besser ist es, nur eindeutige Verträge zu unterzeichnen oder vorher Rechtsrat einzuholen. Die Kosten einer Erstberatung liegen erheblich unter den Kosten, die mit einer in Unkenntnis der tatsächlichen Gegebenheiten geleisteten Unterschrift  entstehen.

Gerne prüfen wir vorab Ihre Leasingangebote oder vertreten Sie im Rechtsstreit mit Ihrem Vertragspartner. Sprechen Sie uns an!

AHS Rechtsanwälte

Rechtsanwältin Dr. Patrizia Antoni

Theodor-Heuss-Ring 1, 50668 Köln, Tel.: 0221-9730960, Fax: 0221-97309625, www.ahs-kanzlei.de, Büro Bonn: Rüngsdorfer Str. 24, 53173 Bonn, Tel.: 0228-9569717, Fax: 0228-9569730



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