Änderungskündigung: Zusammenfassung

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Definition:

Die Änderungskündigung ist ein Rechtsgeschäft, das aus zwei Elementen besteht:

  1. Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrags
  2. Angebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen

Voraussetzungen:

  • Erforderliche Gründe: Die Änderungskündigung muss durch dringende betriebliche Erfordernisse, personenbedingte Gründe oder verhaltensbedingte Gründe gerechtfertigt sein.

  • Soziale Ausgewogenheit: Die Änderung der Arbeitsbedingungen muss für den Arbeitnehmer zumutbar sein und eine soziale Ausgewogenheit wahren.

  • Formale Anforderungen: Die Änderungskündigung muss schriftlich erfolgen und die Gründe für die Änderung sowie die neuen Arbeitsbedingungen genau benennen.

Zuständigkeit:

  • Betriebsrat: Der Betriebsrat hat bei einer Änderungskündigung ein Mitbestimmungsrecht.

  • Gerichte: Bei Streitigkeiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung kann der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Folgen:

  • Ablehnung der Änderungskündigung: Der Arbeitnehmer kann die Änderungskündigung ablehnen. In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis zu dem in der Kündigung genannten Termin.

  • Annahme der Änderungskündigung: Der Arbeitnehmer kann die Änderungskündigung annehmen. In diesem Fall wird das Arbeitsverhältnis zu den neuen Bedingungen fortgesetzt.

  • Änderungskündigungsschutz: Für den Arbeitnehmer besteht ein besonderer Kündigungsschutz während der Zeit der Entscheidungsfindung und für einen Zeitraum von drei Monaten nach Annahme der Änderungskündigung. 

    Der Arbeitnehmer kann also die Änderungskündigung unter dem Vorbehalt der Überprüfung zunächst annehmen, aber gleichzeitig gerichtlich überprüfen lassen. 

    Gewinnt der Arbeitnehmer, ist die Änderungskündigung also unwirksam, dann besteht der ursprüngliche Arbeitsvertrag fort. 

    Unterliegt der Arbeitgeber, ist die Änderungskündigung also wirksam, dann kann der Arbeitnehmer den geänderten Arbeitsvertrag fortführen. Daher werden Rechtsanwälte meistens zur Annahme unter Vorbehalt raten, denn dies ist für den Arbeitsnehmer der sicherste Weg.

Besonderheiten:

  • Änderungskündigung bei Massenentlassungen: Bei Massenentlassungen gelten besondere Regeln für die Änderungskündigung.

  • Änderungskündigung im öffentlichen Dienst: Im öffentlichen Dienst gelten besondere Regelungen für die Änderungskündigung.

Fazit:

Die Änderungskündigung ist ein komplexes Rechtsgeschäft mit erheblichen Auswirkungen für den Arbeitnehmer. Es ist daher wichtig, sich bei einer Änderungskündigung von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.


Beste Empfehlungen

Ihr Andreas Krau

Rechtsanwalt und Notar



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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