Rechtstipp vom 12.02.2009

Ärger mit der Waschanlage

Ohne das Gutachten eines Sachverständigen ist hier kein Weiterkommen. Waschanlagenbetreiber können sich an nichts mehr erinnern, wenn Sie sich dies nicht sofort schriftlich quittieren lassen.

Bei den Schadensfällen ist das Hauptproblem der Nachweis, dass der Schaden durch die Waschanlage und in der Waschanlage auch eingetreten ist. Da sie den Schaden immer erst danach feststellen, nämlich dann, wenn Sie die Anlage bereits verlassen, muss jedem Benutzer Dringend geraten werden, sein Auto vor einfahrt in die Waschstraße zu fotografieren, um eine mögliche vorherige Beschädigung des Fahrzeuges auszuschließen.

Ein Zeuge ist auch möglich, jedoch kann dieser keinen besseren Beweis liefern als ein Foto.

In einem Fall vor dem Amtsgericht Bochum konnte durch Auftragungen von Plastik auf der Alufelge diese Hürde übersprungen. Jedoch war der Rechtsstreit noch nicht beendet, da nunmehr eingewandt wurde, das der Fahrer in der Waschstraße gelenkt hat und dadurch den Schaden an der Felge selbst verursacht hat.


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