AKTUELL: OLG Düsseldorf hält Widerrufsbelehrung der Santander gegebenenfalls für angreifbar

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In einer Klage gegen die Santander Bank kann die Kanzlei Poppelbaum & Geigenmüller einen ersten Zwischenerfolg vorweisen.

Das Landgericht Mönchengladbach hat bislang alle Klagen gegen die Santander Bank wegen der - nach unserer Einschätzung - fehlerhaften Widerrufsbelehrungen abgewiesen. Das Landgericht Mönchengladbach hält die Belehrungen der Santander für ordnungsgemäß.

Nun hat der 17. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf (das Berufungsgericht des Landgerichts Mönchengladbach) am 14. August 2020 in einem von uns betreuten Verfahren darauf hingewiesen, dass die Widerrufsbelehrung  angreifbar sein könnte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verweist darauf, dass es von einer Abweichung vom gesetzlichen Muster bei der Belehrung der Santander Bank ausgeht. Dies ist deswegen von Bedeutung, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) die gesetzliche Regelung in Deutschland für europarechtswidrig hält. Im gesetzlichen Muster wird auf eine lange Paragraphenkette verwiesen. Diesen „Kaskadenverweis“ hält der EuGH für unklar.

Bislang hatte der Bundesgerichtshof (BGH) – das oberste deutsche Zivilgericht - nur solche Fälle zu entscheiden, bei denen es in den Belehrungen keine Abweichung von Muster gab. Dieser Musterschutz kommt den Banken zugute, selbst dann, wenn die eigentliche Regelung (und damit auch die Belehrung selbst) gegen Europarecht verstößt.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf meint, dass in Anwendung der Entscheidungen des EuGH und BGH die Abweichung bei den Belehrungen der Santander Bank zu einer Unwirksamkeit führen könnte. In einem Hinweisbeschluss vom 14. August 2020 zum Az. 17 U 151 / 20 führt das Oberlandesgericht aus, dass es Erfolgsaussichten für die Berufung aus den vorgenannten Gründen für offen hält. Der Senat rät den Parteien, einen Vergleich zu schließen. Wann die endgültige Entscheidung ergeht ist derzeit noch offen.

Als richtungsweisendes Zwischenergebnis ist dieser Hinweis nicht zu unterschätzen. In der Rechtsprechung ist derzeit strittig, ob eine Abweichung vom gesetzlichen Muster, in Verbindung mit der europarechtswidrige Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber, tatsächlich zu einer Angreifbarkeit der Widerrufsbelehrung führt.

Ein wirksamer Widerruf führt dazu, dass man alle bezahlten Raten von der Bank zurückerhält, zzgl. Verzinsung. Im Gegenzug ist das Fahrzeug zurückzugeben.

Gerne prüfen wir als Fachanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung Ihren Fall und erstellen eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung. Bitte nehmen Sie bei Interesse per Mail, telefonisch oder per Formular Kontakt über unsere Homepage oder über anwalt.de mit uns auf.



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