Aktuelle Abmahnungen von Bindhardt Fiedler Zerbe

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Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden versendet momentan wieder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an die Inhaber von Internetanschlüssen wegen der verbotenen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Liedern und Musikalben in Internettauschbörsen. Dabei werden Lieder wie Hungry Eyes oder Move it der Künstlergruppe Culcha Candela abgemahnt.

Die Anwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Bezahlung eines einmaligen Vergleichsbetrages von EUR 400,00 zur pauschalen Abgeltung aller zivilrechtlichen Ansprüche verlangt.

Für die Abgabe der Unterlassungserklärung wird meist eine enge Frist gesetzt, deren Nichteinhaltung zu einer sehr teuren einstweiligen Verfügung führen kann. Wir raten allerdings ausdrücklich davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist lebenslang gültig und stellt ein Schuldeingeständnis dar, das eine erfolgreiche Verteidigung gegen die Abmahnkosten zunichte macht. Die Unterlassungserklärung ist daher vor deren Abgabe von einem fachlich versierten Anwalt zu modifizieren.

Dann gilt es, die Schadensersatzforderungen zu klären. Als Täter hat man keine Verteidigungschance. Der Täter haftet auf Anwaltskosten und Schadensersatz. Der Anschlussinhaber hingegen haftet, ohne Täter zu sein, als Störer zumindest dann, wenn er ein offenes WLAN betrieben hat und Dritte für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Ebenso haftet er als Störer etwa dann, wenn Haushaltsmitglieder unkontrolliert den Internetanschluss genutzt haben. Die Rechtsprechung hierzu ist im Einzelnen uneinheitlich, allerdings können sich die Abmahnkanzleien an der für sie günstigeren Rechtsprechung orientieren, da nach wie vor der sog. fliegende Gerichtsstand gilt. Eine Haftung des Internetanschlussinhabers wäre dann ausgeschlossen, wenn er sämtliche Überwachungs- und Prüfungspflichten erfüllt hat und dies auch nachweisen kann. Hier setzt die anwaltliche Tätigkeit an, die eine genaue Kenntnis der bislang ergangenen Urteile voraussetzt. Dies macht deutlich, dass man sich gegen derartige Abmahnungen nicht selbst verteidigen kann.

Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Abmahnung und ob es im Ihrem Fall Sinn macht, die Angelegenheit durch einen günstigen Vergleich endgültig abzuschließen oder gar nichts zu bezahlen mit dem Risiko einer Kostenklage.

Sollten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe erhalten haben, so vertreten wir Sie gerne.

Mehr zum Thema Abmahnung finden Sie auf unserer Seite www.anwaltskanzlei-hechler.de.


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