Aktuelle Tauschbörsen-Abmahnungen

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Folgende Werke werden aktuell vermehrt abgemahnt und von der Anwaltskanzlei Dramburg bearbeitet:

  • „Bis(s) zum Morgengrauen" (Hörbuch) abgemahnt durch Waldorf Rechtsanwälte
    • „Das Schluck Genie" (Erotikfilm) abgemahnt durch Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
      • „Rocco Animal Trainer 27" (Erotikfilm) abgemahnt durch U + C Rechtsanwälte

        Die Abgemahnten werden als Inhaber des Telefonanschlusses aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen „Vergleichsbetrag" zu zahlen. Und alles am besten innerhalb einer kurzen Frist.

        Davon sollte man sich nicht verunsichern lassen. Ohne Beratung sollte die Unterlassungserklärung, wie sie vorgegeben wird, nicht unterschrieben werden.

        Schritt 1: Oftmals bietet sich an eine modifizierte Unterlassungserklärung (siehe folgender Rechtstipp) als erster Schritt an. Dadurch werden weitere kostenauslösende Maßnahmen erst mal vermieden.

        Schritt 2: Daneben sollte dann der Versuch gestartet werden, den Anspruch der Gegenseite entweder ganz abzuschmettern (z.B. anhand von Unstimmigkeiten der angeblichen Beweise für die Rechtsverletzung) oder den Zahlungsbetrag so weit wie möglich zu drücken.

        Jedenfalls sollte weder der Betrag gezahlt oder die Erklärung abgegeben werden, weil man sich unter Druck gesetzt fühlt. Denn die Fristen, bis zu denen man reagieren soll, sind mit Absicht sehr knapp bemessen.

        Auch sind nicht alle Abmahnfälle gleich zu behandeln. So ist z.B. relevant, ob noch weitere Dateien geladen wurden und so weitere Abmahnungen drohen.

        Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin mit einem Schwerpunkt im Internet- und Urheberrecht.


        Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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