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Amtsgericht Homburg stellt Verfahren wegen Vergehen nach dem Waffengesetz ein

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Am 16.07.2015 konnte ich im Rahmen einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Homburg (Saar) erreichen, dass ein Strafverfahren gegen meinen Mandanten wegen einem Verstoß gegen das Waffengesetz eingestellt wurde.

Meinem Mandanten wurde vorgeworfen, über eBay einen Gegenstand gekauft zu haben, der aufgrund seiner versteckten Klinge als verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetz eingestuft wurde. Es folgte die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch den Zoll. Daraufhin wurde seitens der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Strafbefehl beantragt, gegen den ich unverzüglich Einspruch eingelegt habe.

Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Homburg konnte ich schließlich darlegen, dass mein Mandant sich im Vorfeld sehr viel Informationen über die Waffeneigenschaft bestimmte Gegenstände eingeholt hat. So hatte er beispielsweise auf der Homepage der Bundeskriminalamts entsprechende Feststellungsbescheide heruntergeladen. Da mein Mandant bisher auch noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, stimmten schließlich Staatsanwaltschaft und Gericht einer Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO zu.

Im Ergebnis lässt sich hierzu jedoch sagen, dass man aufpassen muss, was für Gegenstände man sich kauft. Ob ein Gegenstand unter das Waffengesetz fällt oder nicht, ist für Laien schwer erkennbar. Jedoch wird in solchen Fällen selten ein vermeidbarer Verbotsirrtum angenommen.


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