Angaben des Kunden bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Ehrlich währt am längsten!

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Beantragt der Kunde – also der baldig Versicherte – eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sind eine Menge Angaben in dem Antrag zu machen. Es werden nicht nur Fragen zur Einkommenssituation gestellt, sondern auch Fragen zum Gesundheitszustand. Diese Fragen müssen unbedingt vollständig und ehrlich beantwortet werden.

Ehrlich währt am längsten!

Verschweigt ein Versicherter beispielsweise den Umstand, dass er Zigaretten konsumiert, steht dem Versicherer ein Rücktrittsrecht von dem Versicherungsvertrag Vertrag zu. Er kann sich also von dem Vertrag lösen und muss unter Umständen im Leistungsfall nicht zahlen. Dieses gilt auch für andere Umstände, die der Versicherte bei Beantragung der Versicherung verschweigt.

Problematisch ist, wenn dieses erst bei der Leistungsprüfung bekannt wird!

Denn dann hat der Versicherte die Prämien meist über Jahre geleistet, erhält jedoch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen. Dieses erscheint äußert unbillig, ist jedoch gängige Praxis. Der Versicherer stellt sich dann nämlich auf den Standpunkt, dass er bei Kenntnis des Verschwiegenen Umstandes den Vertrag nicht – oder zu anderen Bedingungen – geschlossen hätte.

Was sollte Antragsteller also auf jeden Fall berücksichtigen?

Vor der Vertragsausfertigung soll die Risikoprüfung dem Versicherer ermöglichen, das Risiko – also die Berufsunfähigkeit – und die damit verbundene Höhe der Versicherungsprämie, zu ermitteln. Der Antragsteller muss alle Angaben zu Eigenschaften machen, die einen möglichen Einfluss auf den Eintritt einer Berufsunfähigkeit haben könnten. Diese sind neben dem Beruf vor allem auch das Alter des Versicherten, der Gesundheitszustand sowie mögliche Vorerkrankungen. Auch müssen gefährliche Hobbys angegeben werden.

Der Versicherer kann auch Risiken von der Leistung vertraglich ausschließen!

Bei der Risikoeinschätzung prüft der Versicherer ganz genau, ob und wie er den Versicherten versichern will. Hier schätzt er das Risiko ein, ob der Versicherte berufsunfähig werden könnte. So dann entscheidet der Versicherer, ob er Risiken ausschließen will oder einen erhöhten Beitrag fordern will. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherte ehrliche und korrekte Angaben zu seinem Gesundheitszustand macht. Ansonsten kann der Versicherer das Risiko nicht richtig einschätzen. Es würde also ein Vertrag zustande kommen, dem später der „Boden“ entzogen werden könnte.

Falschangaben zum Gesundheitszustand rächen sich im Leistungsfall!

Wie bereits angedeutet, ist der Versicherte gut beraten, alle Angaben ehrlich und korrekt zu tätigen, damit der Versicherer das Risiko entsprechend kalkulieren kann.

Sollten Sie Unterstützung von einem Versicherungsspezialisten benötigen, so stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Gern unterstütze ich Sie im „Bereich der Berufsunfähigkeit“ und freue mich über Ihren Kontakt!

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke



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