Angestellt oder selbständig: Welches Gericht klärt die Frage?

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Oftmals ist der Status von Mitarbeitern eines Unternehmens nicht klar geregelt.

Handelt es sich zum Beispiel bei Handelsvertretern einer Versicherung um Selbständige oder um Arbeitnehmer?

Je nach finanzieller Lage, Vertragskonstellation und Befindlichkeiten der Parteien wird man hier in der subjektiven Einschätzung zu verschiedenen Ergebnissen kommen.

Aber welches Gericht klärt diese Frage?

Der freiberufliche Handelsvertreter müsste grundsätzlich bei Streitigkeiten mit dem Auftraggeber zum Amts- oder Landgericht, je nach Streitwert.

Der Arbeitnehmer müsste Probleme mit dem Arbeitgeber vor den Arbeitsgerichten klären lassen.

Ist aber die Vertragslage nicht eindeutig, muss diese vorab geklärt werden, um den korrekten Rechtsweg zu bestreiten.

Es ist hierbei nicht nur auf das entsprechende Klägervorbringen abzustellen. Bestreitet der oder die Beklagte die vorgebrachten Argumente, die zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichts führen würden, hat das  Gericht die zuständigkeitsbegründenden Tatsachen festzustellen und hierfür notfalls auch eine Beweisaufnahme durchzuführen.

Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte ist zwingendes Gesetzesrecht und steht daher nicht zur Disposition der Parteien. Der Status der Personen, die nun von einem Unternehmen aufgrund von Leistungen Provisionen, Honorare oder Gehalt und Lohn haben möchte, ist folglich entscheidend.

Handelsvertreter beispielsweise gelten nur dann als Arbeitnehmer oder arbeitnehmerähnliche Personen, wenn ihm § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG genannten Voraussetzungen erfüllen.

Die Einordnung ist später auch erheblich und zu berücksichtigen, wenn es um branchenbezogene Konkurrenzverbote im Anschluss an eine Tätigkeit oder Zusammenarbeit mit einem Unternehmen geht.

Insofern ist es immer wichtig, den Status einer Person zu prüfen bevor man in eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Erhalt von Leistungen geht. Diese Prüfung übernehmen wir gerne und stehen Ihnen für eine entsprechende Beratung zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund und optimistisch


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