Anhörung von Kindern beim Familiengericht

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Warum müssen Kinder vom Gericht angehört werden, ab welchem Alter ist dies möglich und wie kann ich mein Kind darauf vorbereiten?

Wenn Eltern sich trennen und es Streitigkeiten über das Umgangsrecht oder Sorgerecht gibt, müssen Familiengerichte den Streit beilegen und eine Entscheidung treffen. Sehr häufig werden bei den Rechtsstreitigkeiten auch die Kinder von dem Familienrichter bzw. der Familienrichterin angehört. Denn die Familienrichter müssen herausfinden, was für das Wohl des Kindes am besten ist. Dafür muss der Wille des Kindes festgestellt werden. Kinder ab 14 Jahren müssen zwingend vom Familiengericht angehört werden, aber es werden auch wesentlich jüngere Kinder von den Richtern angehört, sogar zum Teil Kinder unter drei Jahren. In der Regel werden Kinder ab dem Kindergartenalter in familiengerichtlichen Verfahren angehört. Die gesetzliche Grundlage für die Anhörung von Kindern vom Familiengericht bildet § 159 FamFG.

Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen dürfen die Eltern es ablehnen, dass ihr Kind im Sorgerechts- oder Umgangsstreit vor dem Familiengericht aussagt. Das ist nur beispielsweise dann möglich, wenn das Kind psychisch krank ist, unter Angststörung leidet oder psychische Schäden durch die Befragung drohen.

In den Verfahren vor dem Familiengericht, bei denen ein Kind vom Gericht angehört wird, wird in der Regel ein Verfahrensbeistand eingeschaltet. Ein Verfahrensbeistand wird umgangssprachlich als „Anwalt des Kindes“ bezeichnet und wird vom Gericht bestellt, um die Interessen des Kindes zu vertreten. Ein Verfahrensbeistand bereitet die Anhörung vor und versucht herauszufinden, was für das Wohl des Kindes am besten ist. Dazu gehört auch, dass geprüft wird, ob der geäußerte Wille des Kindes tatsächlich seinem wirklichen Willen entspricht oder ob das Kind möglicherweise von einem Elternteil beeinflusst wurde. Außerdem gehört zur Aufgabe des Verfahrensbeistandes auch, dem Kind zu erklären, was bei der Anhörung geschieht.

Bei der Anhörung des Kindes vor Gericht sind die Eltern nicht dabei, der Verfahrensbeistand ist jedoch anwesend. Damit die Kinder im Gerichtsgebäude möglich ungehemmt auftreten, sollten sie nach Möglichkeit schon vor der Anhörung die Räumlichkeiten ansehen dürfen. Die Kinder werden in der Regel auch nicht im Gerichtssaal angehört, sondern einem kindgerechten Raum, in dem auch Spielzeug und Malsachen vorhanden sind. Der Richter sollte bei der Anhörung auch keine Robe tragen, um dem Kind die Angst zu nehmen.

Wie kann ich mein Kind auf die Anhörung vorbereiten?

Kinder haben häufig das Gefühl, dass sie schuld an der Trennung der Eltern wären. Wichtig ist es, ihnen diese Angst zu nehmen und zu vermitteln, dass die Kinder nichts mit der Trennung zu tun haben, sondern dass es eine Angelegenheit zwischen den Eltern ist. Außerdem ist es wichtig, den Kindern vor der Anhörung zu vermitteln, dass sie nicht diejenigen sind, die die Entscheidung treffen und für die Entscheidung des Gerichts nicht verantwortlich sind. Das Kind soll bei der Anhörung nur seinen Willen mitteilen und eine Entscheidung trifft dann der Familienrichter, für den die Aussage des Kindes nur einen Teil der Entscheidungsgrundlage bildet. Studieren Sie keine Aussagen mit dem Kind ein, da dies eine Beeinflussung des Kindes darstellt. Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es die Fragen des Richters ehrlich beantwortet und dem Richter seinen Willen mitteilt.

Dr. jur. Alexandra Kasten, Fachanwältin für Familienrecht


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