Anschließen eines Handys zum Aufladen während der Fahrt gilt als Benutzung

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Benutzen eines Handys während der Fahrt ist verboten. Dazu gehört auch die Nutzung als Navigationsgerät. Aber auch schon das Aufladen des Mobiltelefons ist verboten. Dazu gehört ebenfalls der Vorgang, um es zum Aufladen anzuschließen (Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 7. Dezember 2015 (AZ: 2 Ss (OWi) 290/15).

Der LKW-Fahrer befuhr die A 28 in Oldenburg. Er hielt ein Handy in der Hand, um es zum Laden anzuschließen. Dabei wurde er von der Polizei beobachtet. Das AG Oldenburg hatte den Mann wegen verbotswidriger Benutzung eines Mobiltelefons zu einer Geldbuße von 60 Euro verurteilt. Dagegen stellte dieser beim OLG Oldenburg einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde.

Das OLG Oldenburg hat die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigt. Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons sei für denjenigen, der ein Fahrzeug führt, verboten. Das gelte immer dann, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten müsse, § 23 Abs. 1a StVO. Daher stelle das Anschließen eines Handys zum Laden ebenfalls eine Nutzung des Mobiltelefons dar. Mit den Vorschriften solle gewährleistet werden, dass ein Fahrzeugführer beide Hände für die „Bewältigung der Fahraufgabe“ frei nutzen könne. Die Nutzung schließe daher sämtliche Bedienfunktionen (z. B. Versendung von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung wie das Anschließen zum Laden ein.

Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg v. 13.01.2016


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von humanius Rechtsanwälte Fachanwälte

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten