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Anschnallpflicht im Kindersitz – regelmäßige Kontrolle erforderlich

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anwalt.de-Redaktion

Autofahrer müssen für die Sicherheit mitfahrender Kinder sorgen. Das gilt während der gesamten Fahrt und muss auch regelmäßig kontrolliert werden. Anderenfalls droht wegen der Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld.

So erging es dem Betroffenen in einem vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigten Fall. Als er von der Polizei kontrolliert wurde, saß seine vierjährige Tochter zwar im vorhandenen Kindersitz, war aber nicht angeschnallt. Das Amtsgericht (AG) verurteilte ihn dafür und wegen einer ebenfalls vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße.

Keine vorschriftsmäßige Sicherung

Nach der Urteilsbegründung hatte sich das Kind während der Fahrt selbstständig abgeschnallt. Das war zuvor noch nie vorgekommen. Dennoch hat der Vater seine Pflicht zur vorschriftsmäßigen Sicherung seiner Tochter zumindest fahrlässig verletzt.

Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen vorgeschriebene Sicherheitsgurte von Beginn bis zum Ende der Fahrt grundsätzlich angelegt sein. Dafür ist zwar zunächst jeder Mitfahrer selbst verantwortlich. Bei Kindern oder beispielsweise auch bei betrunkenen Erwachsenen besteht aber eine besondere Fürsorgepflicht des Fahrzeugführers. Dementsprechend kann auch ein Bußgeld gegen den Fahrer verhängt werden.

Gurtpflicht während der gesamten Fahrt

Wie weit eine Kontrollpflicht des Fahrers geht, kommt auf den Einzelfall an. Das Gericht ging hier davon aus, dass das vierjährige Mädchen in dem Kindersitz die Möglichkeit zum selbstständigen Abschnallen hatte. Dazu muss das Kind jedoch einige Zeit, deutlich länger als ein Erwachsener, gebraucht haben. Das hätte der Fahrer bemerken und anhalten müssen und erst nach Wiederherstellung der Sicherung weiterfahren dürfen.

Auch musste der Vater grundsätzlich damit rechnen, dass seine Tochter den Gurt selbstständig lösen könnte, selbst wenn das bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorgekommen war. Die Gefahren und Folgen können auch Vierjährigen in der Regel schon verständlich gemacht werden. So hätte der Fahrer ein entsprechendes Verbot mit Nachdruck aussprechen müssen. Vor allem aber wäre es erforderlich gewesen, auch während der Fahrt regelmäßig die Sicherung des Kindes zu kontrollieren.

Planen und regelmäßig kontrollieren

Es geht zunächst um die Sicherheit des Kindes selbst. Bei starkem Bremsen oder einer Kollision könnte es ohne geeignete Sicherung im Auto umher- oder gar aus dem Auto geschleudert werden und schwerste Verletzungen davontragen. Darüber hinaus werden auch andere gefährdet. Trifft das Kind in einer solchen Gefahrensituation den Fahrer, verliert der womöglich die Kontrolle über sein Kraftfahrzeug mit unter Umständen verheerenden Folgen.

Im Einzelfall soll der Fahrzeugführer daher sogar eine Route wählen, die eine regelmäßige Kontrolle durch Umsehen bzw. einfaches Anhalten ermöglicht, um seinem Kind den Gurt gegebenenfalls wieder anzulegen. Das könne zum Beispiel durch die Meidung von Schnellstraßen und Autobahnen geschehen. Selbst die Mitnahme einer Begleitperson kann zumutbar sein, argumentierte das Gericht.

(OLG Hamm, Beschluss v. 05.11.2013, Az.: 5 RBs 153/13)

(ADS)

Foto(s): ©Fotolia.com

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