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Anspruch auf einen Krippenplatz bis zum August 2013 - Rechtslage in Dresden

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Der extra von der Landeshauptstadt Dresden gegründete „Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden" hat die Aufgabe, Krippenplätze und Kita-Plätze für die Kinder der Stadt einzurichten und zu vergeben. Die meisten Eltern wenden sich daher an diesen Eigenbetrieb, um einen Krippen- oder Kita-Platz für ihr Kind telefonisch anzumelden oder führen die von der Landeshauptstadt über www.dresden.de ermöglichte Online-Anmeldung durch.

Doch Vorsicht: Weder die telefonische Anmeldung noch die Online-Anmeldung sind verbindlich! Die Landeshauptstadt Dresden ist an diese Anmeldungen nicht gebunden.

Viele Eltern wundern sich, wenn sie dann nach mehreren Monaten von der Landeshauptstadt Dresden weder eine Antwort noch einen Krippenplatz für ihr Kind erhalten haben. Was können Sie in diesem Fall tun?

Wir empfehlen den Eltern, die einen Krippenplatz (oder auch Kitaplatz) für ihr Kind suchen, unbedingt einen schriftlichen Antrag bei der Landeshauptstadt Dresden zu stellen. Dieser Antrag muss folgende Eintragungen enthalten: den Namen des Kindes, Geburtsdatum des Kindes, Namen der Eltern sowie den Tag, ab dem der Krippenplatz zur Verfügung stehen soll; ggf. auch die Nennung von Wunschkrippen in der Umgebung des Wohnortes.

Wichtig ist zudem, dass angegeben wird, ob beide Eltern oder ein Elternteil eine Arbeit haben. In diesem Fall muss dem schriftlichen Antrag der Arbeitsvertrag beigefügt werden. Zudem muss angegeben werden, ob beide Eltern oder ein Elternteil Hartz-IV-Leistungen bezieht. In diesem Fall muss dem Antrag der SGB II-Bescheid beigefügt werden. Sollten sich die Eltern oder ein Elternteil in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, einer Schulausbildung oder einer Hochschulausbildung befinden, muss auch dies angegeben und der entsprechende Ausbildungsvertrag dem Antrag beigefügt werden. In diesen Fällen haben die Eltern bereits jetzt einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippenplatz für ihr Kind - auch vor dem August 2013. Ab August 2013 werden dann alle Eltern einen Anspruch auf einen Krippenplatz für ihr Kind haben, auch wenn sie keinen Arbeitsvertrag o. ä. der schriftlichen Anmeldung beigefügt haben.

Unser Tipp: Lassen Sie sich auf eine Kopie Ihres Antrags einen Eingangsstempel der Landeshauptstadt Dresden geben, damit Sie später einen Nachweis haben, dass Sie den Antrag auch tatsächlich abgegeben haben!

Sollten Sie nach spätestens drei Monaten keinen Krippenplatz und keinen schriftlichen Bescheid von der Landeshauptstadt Dresden erhalten haben, können Sie den Anspruch auf einen Krippenplatz (oder auch Kitaplatz) gerichtlich durchsetzen - selbstverständlich auch mit unserer Unterstützung. 

Rufen Sie uns an unter 0351/8106245 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: info@sz-law.de


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