Ansprüche gegen die Bank bei einer durch Betrug veranlassten Überweisung

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In einem Prozess vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck vertrat Herr Rechtsanwalt Kaufmann einen Verbraucher. Dieser war Opfer eines Betruges beim Online-Banking geworden. Als er sich in das Online-Banking-Portal seiner Hausbank einloggte, wurde er um die Erneuerung seiner Sicherheitsinformationen gebeten. Hierzu soll er eine TAN eingeben, die zuvor auf sein Handy per SMS gesendet wurde. Als der Verbraucher anschließend seinen Kontostand abrief, stellte er fest, dass 2.100 € fehlten. Diese hat er angeblich durch die Eingabe der TAN überwiesen. 

Herr Rechtsanwalt Kaufmann forderte von der Bank für den Verbraucher Schadensersatz wegen nicht autorisierter Zahlung. Er machte geltend, dass das Portal bzw. die TAN-Eingabe durch einen Dritten manipuliert worden sei. Dies habe der Verbraucher nicht erkennen können. Hiergegen wandte sich die Bank. Sie bestätigte zwar die Manipulation, warf dem Verbraucher aber grobe Fahrlässigkeit vor. Er hätte erkennen müssen, dass der Vorgang der TAN Eingabe manipuliert war. Ferner habe er sein Computer nicht ausreichend gesichert. Die Bank müsse daher nicht haften.

Die Bank war im Prozess nicht in der Lage ihre Auffassung zu untermauern oder zu beweisen. Das Gericht folgte letztlich Herrn Rechtsanwalts Kaufmanns Ansicht. Er gewann den Prozess.

Sind Sie auch Opfer von betrügerischen Zahlungsvorgängen geworden? Herr Rechtsanwalt Kaufmann steht Ihnen als ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts in solchen Fällen gerne unter den unten angegeben Kontaktdaten mit Rat und Tat zur Seite.

Adresse: Rechtsanwalt Kaufmann, Heilbronnstr. 2, 28832 Achim

Telefon: 04202 / 6 38 37 – 0

E-Mail: info@rechtsanwaltkaufmann.de

Foto(s): Rechtsanwalt Hermann Kaufmann


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