Welcher GdB bei CFS? (chronisches Fatigue-Syndrom/ chronisches Erschöpfungssyndrom) - Long-COVID

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Der Grad der Behinderung (GdB) beim chronischen Fatigue-Syndrom (CFS) / chronisches Erschöpfungssyndrom/ Myalgische Enzephalomyelitis (ME)

Das CFS ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die unter vielen Bezeichnungen bekannt ist. Neben Chronic Fatigue Syndrom und chronischem Erschöpfungssyndrom trägt es auch die Namen chronisches Müdigkeitssyndrom beziehungsweise chronische Müdigkeit, Myalgische Enzephalomyelitis (ME) und Chronic Fatigue Immune Dysfunction Syndrome (CFIDS). Letztere Bezeichnung weist noch einmal genauer darauf hin, dass die Erkrankung im Zusammenhang mit Immundefekten steht. CFS-Patienten klagen über ständige Erschöpfung und Abgeschlagenheit, die auch durch ausreichend Schlaf oder Erholung nicht zurückgeht. Die Erkrankung kann Menschen aller Altersgruppen betreffen und ist vermutlich auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen.

Zu den häufigsten Symptomen von Long Covid zählt das chronische Fatigue-Syndrom (CFS), ein Zustand unter dem viele Genesene auch noch Monate nach ihrer akuten Corona-Erkrankung leiden.

Für die Erkrankung an Long Covid gibt es zur Beurteilung des Grades der Behinderung nach der Versorgungsmedizinischen Verordnung (VersMedV) aber noch keinen eigenen konkreten Bewertungsmaßstab.

Daher wird nach einer vergleichbaren Erkrankung und deren Auswirkungen geschaut an der man sich orientieren kann. Für die Bewertung der CFS wird auf die Bewertung vergleichbar mit einer entzündlich rheumatischen Erkrankung zurückgegriffen.

So wird die Ziffer 18.3 und 18.4 der VersMedV herangezogen, dort ist die Erkrankung "Fibromyalgie" geregelt mit folgendem Hinweis:

Die Fibromyalgie, das Chronische Fatigue Syndrom (CFS), die Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnliche Syndrome sind jeweils im Einzelfall entsprechend der funktionellen Auswirkungen analog zu beurteilen. Damit kommt hier - je nach Schwere der Erkrankung - ein GdB von 10 - 100 % in Betracht.

Fazit

Die Folgen einer Corona-Erkrankung werden also in der VersMedV (bislang noch) nicht ausdrücklich genannt. Dennoch können die Folgen zur Feststellung eines Grades der Behinderung von 50 % oder mehr führen.

Daher kann es sinnvoll sein, wenn Sie nach einer Corona-Infektion einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises stellen.

Falls Sie Hilfe bei der Beantragung des Grades der Behinderung brauchen oder Sie der Auffassung sind, dass Sie zu niedrig eingestuft worden sind bzw. dass Ihnen ein höherer GdB zustehen müsste, so können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beraten und vertreten deutschlandweit schwerbehinderte Menschen vor den Versorgungsämtern, im Widerspruchsverfahren und auch vor den Sozialgerichten im Klageverfahren. Sollten Sie daher mit der getroffenen Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie uns gerne jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Mit den allerbesten Grüßen,

Ihr Team der Jakobsmeier & Bröring Rechtsanwälte

Wir vertreten als Fachanwälte für Medizin- und Sozialrecht bundesweit die Interessen von Menschen, die an ME/CFS erkrankt sind.

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