Arbeiten im Alter: Mit 66 muss noch nicht Schluss sein

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Sie sind 66, könnten Ihren wohlverdienten Ruhestand antreten, möchten aber noch weiterarbeiten? Sie sind Arbeitgeber, Ihr bester Mitarbeiter geht in Rente, einen Nachfolger haben Sie noch nicht, sie möchten Ihren Mitarbeiter daher noch eine Zeit lang halten? Ein neues Gesetz erleichtert es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, eine Beschäftigung auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze befristet fortzusetzen.

Bis vor einiger Zeit war die Rechtslage in derartigen Fällen schwierig: Zwar war es schon immer möglich, ohne Rentenabschläge nach dem Erreichen des Rentenalters weiterzuarbeiten. Doch das Arbeitsverhältnis verlängerte sich dann automatisch und unbefristet. Die Parteien konnten daher nicht rechtssicher bestimmen, wann es enden sollte. Für den Arbeitgeber war das ein unkalkulierbares Risiko.

Nach dem neuen Gesetz können Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun rechtssicher vereinbaren, dass das Arbeitsverhältnis über das Renteneintrittsalter hinaus für einen bestimmten Zeitraum verlängert werden, dann aber auch beendet werden soll. Diesen Zeitpunkt können sie auch mehrfach hinausschieben. Wichtig ist, dass sie eine solche Regelung vor dem ursprünglich vorhergesehenen Ende des Arbeitsverhältnisses treffen. Ansonsten bleibt es dabei: Wenn der Arbeitnehmer einfach über das Rentenalter hinaus weiterarbeitet, ist sein Arbeitsvertrag unbefristet verlängert.

Es berät Sie: Rechtsanwalt Malte Rüther


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