Arbeitsvertrag: Kostenfreies Muster und Erläuterungen
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Diese Angaben sollte jedes Arbeitsvertrags-Muster unbedingt enthalten
Abgesehen von einem separaten Nachweis, der den Anforderungen des NachwG entspricht und auf den im Muster des Arbeitsvertrags explizit verwiesen werden sollte, ist den Arbeitsvertragsparteien zu empfehlen, die folgenden Punkte beim Muster-Vordruck eines Arbeitsvertrags zu berücksichtigen:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit Adresse und Datum des Vertragsbeginns. Bei abweichendem Arbeitsbeginn zusätzlich noch Datum des Arbeitsbeginns.
Arbeitsort, konkreter Betrieb, in dem der Einsatz stattfinden soll, und Art der Arbeit.
Monatliches Bruttoentgelt und sonstige Brutto-Zahlungsbeträge mit Aufschlüsselung der jeweiligen Beträge sowie Benennung des regelmäßigen Überweisungsdatums.
Anzahl der Wochenarbeitstage und der regelmäßigen Arbeitszeit.
Anzahl der Erholungsurlaubstage.
Verweis auf die gesetzlichen Kündigungsfristen (§§ 622, 626 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) oder auf für den Arbeitnehmer günstigere Fristen.
Verweis auf anzuwendende Regelungen (Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung) mit Hinweis darauf, wann und wo diese konkret vom Arbeitnehmer eingesehen werden können.
Verweis auf Anlagen mit Bonusvereinbarungen, Zielvereinbarungen und Wettbewerbsverboten (Achtung: Bei Wettbewerbsverboten sollte unbedingt eine beidseitige handschriftliche Unterschrift unter der Urkunde vorliegen, damit das Wettbewerbsverbot und der Anspruch auf Karenzentschädigung wirksam entstehen kann).
Arbeitsvertragsmuster für ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Zwischen (Name des Arbeitgebers, Straße, Postleitzahl) und (Name des Arbeitnehmers, Straße, Postleitzahl) beginnt am (Datum) – wobei Arbeitsbeginn erst am (Datum) vorgesehen ist – ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach folgender Maßgabe:
- Arbeitsort ist (Stadt) und (konkreter Betrieb). Die Arbeit findet (in Präsenz und/oder im Homeoffice) statt.
- (Name des Arbeitnehmers) wird eingestellt als (Beruf). In diesem Rahmen verrichtet (m/w/d) die folgenden Tätigkeiten: (konkrete Beschreibung).
- (Name des Arbeitnehmers) erhält für seine Tätigkeit (Bruttobetrag) € monatlich sowie (Bruttobetrag) € (Zahlungsrhythmus: monatlich/pro Quartal/jährlich) als Zuschlag/Sonderzahlung/sonstiges Entgelt. Die Bezüge werden jeweils am (01./15./letzten Wochentag des Monats) überwiesen.
- Bei (Anzahl) Arbeitstagen pro Woche beträgt die regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich (Anzahl) Std.
- (Name des Arbeitnehmers) erhält Erholungsurlaub von jährlich (mindestens 20) Arbeitstagen.
- Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung der jeweils einschlägigen gesetzlichen Kündigungsfristen aus den §§ 622, 626 BGB gekündigt werden.
- Auf das Arbeitsverhältnis finden folgende Regelungen Anwendung: (Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung). Die einschlägige(n) Vereinbarung(en) liegt/liegen (konkrete Nennung des Ortes und der Bürozeiten) zur Einsicht bereit.
- Im Übrigen gelten die folgenden Vereinbarungen, die jeweils beidseitig handschriftlich unterschrieben wurden und als Anlage beigefügt sind: (Bonusvereinbarung, Zielvereinbarungen, Wettbewerbsverbot).
- Um die Anforderungen nach dem Nachweisgesetz vollständig zu erfüllen, liegt dem Vertrag als Ergänzung die Anlage (Nachweis nach dem NachwG) bei.
Anmerkungen zum Arbeitsvertrag-Muster: Worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten
Die häufigsten Fragen zu Arbeitsverträgen betreffen neben den Hauptleistungspflichten – wie Arbeitsleistung, Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und Urlaub – regelmäßig auch darüber hinausgehende Fragen, zum Beispiel zu Arbeitgeberdarlehen zur Aus- und Fortbildungsfinanzierung, variablen Vergütungsbestandteilen, nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, zur Nutzung von Dienstwagen sowie schließlich auch – gerade infolge der Coronakrise vermehrt – zu mobiler Arbeit oder Homeoffice. Arbeitgeber müssen bei der Auswahl ihrer Arbeitsvertragsmuster besondere Vorsicht walten lassen: Aufgrund einer Vielzahl gesetzlicher Vorgaben drohen ihnen ansonsten empfindliche Bußgelder, Schadensersatzansprüche von Arbeitnehmern und gravierende Beweislastverschiebungen zum eigenen Nachteil im Prozess.
Aber auch Arbeitnehmer können sich im Vorfeld des Arbeitsvertragsabschlusses nicht blind darauf verlassen, dass das jeweilige Arbeitsvertragsmuster die Rechtspositionen, von denen sie subjektiv ausgehen, tatsächlich abbildet. Wer mit der Komplexität arbeitsrechtlicher Fragestellungen bereits Erfahrungen gemacht hat, die Rechtsfolgen von unwirksamen Klauseln in Arbeitsverträgen kennt und nachteilige Auswirkungen in Zukunft vermeiden will, sollte sich in puncto Arbeitsvertragsmuster ein Grundverständnis aneignen, mit dem er sich auch ohne professionelle Hilfe vor ansonsten fast unvermeidbaren Fehlern hüten kann.
Keine KI für rechtssichere Arbeitsvertrag-Vorlagen nutzen
Wer eine passende Vorlage für einen Arbeitsvertrag benötigt, könnte im Zeitalter der Informationstechnik und der Digitalisierung versucht sein, von modernen und vermeintlich kostengünstigen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Wer hingegen als Arbeitgeber für seinen täglichen Unternehmensbetrieb oder als Arbeitnehmer zum Abgleich mit einem ihm vom künftigen Arbeitgeber vorgelegten Muster eine Arbeitsvertrag-Vorlage sucht, sollte vorsichtig sein, wenn es ihm auf Rechtssicherheit im Streitfall vor den Arbeitsgerichten ankommt.
Um sich einen im Regelfall großen Aufwand und hohe Kosten infolge vergleichsweise einfach vermeidbarer Fehler zu ersparen, raten wir Ihnen unbedingt davon ab, ein KI-Programm mit Begriffen wie „Muster Arbeitsvertrag“, „Arbeitsvertrag Muster kostenlos“ oder „Vorlage Arbeitsvertrag“ zu füttern in der Erwartung, praktisch brauchbare Arbeitsvertragsmuster oder verwendbare Teile davon zu erhalten. Denn auch wenn das Resultat auf den ersten Blick wie ein veritables Arbeitsergebnis aussehen mag, kann es der Komplexität arbeitsrechtlicher Einzelfall-Fragestellungen keinesfalls gerecht werden. In letzter Konsequenz wird einem auf diesem Weg angefertigten Muster immer die innere Konsistenz fehlen. Genau auf die kommt es jedoch maßgeblich an, wenn der Musterarbeitsvertrag schließlich sogar den strengen Augen von Richtern am Arbeitsgericht standhalten soll.
Vertragsmuster muss dem Einzelfall angepasst werden
Muster-Arbeitsverträge existieren für eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Fallgruppen in Abhängigkeit von den jeweils einzuhaltenden Begrifflichkeiten, Gepflogenheiten und rechtlichen Voraussetzungen. Erfahrene Rechtsanwälte unterscheiden mit Blick auf Arbeitsvertragsmuster zwischen einer Vielzahl von praktisch relevanten Varianten, die jedenfalls von rechtlichen Laien dem Themenbereich Arbeitsrecht zugeordnet werden. Neben normalen Arbeitsverträgen setzen sie sich bei der täglichen Arbeit auch regelmäßig mit Verträgen von Handelsvertretern, freien Mitarbeitern und Gesellschaftsorganen wie GmbH-Geschäftsführern und AG-Vorständen auseinander. Die Kernthemen bleiben zwar in jeder der genannten Fallgruppen meist dieselben und stehen sich im Gegenseitigkeitsverhältnis gegenüber: Arbeitszeit vom jeweiligen Dienstverpflichteten gegen Bezahlung des jeweiligen Dienstgebers. Jedoch unterliegt jede Fallgruppe eigenen Begrifflichkeiten und Gepflogenheiten sowie im Streitfall praktisch divergierenden Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
So werden beispielsweise nach althergebrachter Tradition in Deutschland die Bezeichnungen Arbeiter und Angestellte unterschieden. Während Erstere definiert wurden als Dienstverpflichtete, die „überwiegend körperlich arbeiten“ und als Entgelt für ihre Tätigkeit Lohn erhalten, wurden Letztere begrifflich als überwiegend geistige Arbeit Leistende angesehen, die für ihre Tätigkeit Gehalt bekommen. Auch wenn die insofern praktisch zu berücksichtigenden Besonderheiten über die Einhaltung bestimmter förmlicher Begrifflichkeiten hinausgehen: Die unachtsame Nutzung bestimmter Fachbegriffe kann sich für Arbeitgeber immer konkret nachteilig auswirken, wenn es zum außergerichtlichen und gegebenenfalls gerichtlichen Streit kommt.
Arbeitsvertragsmuster sollten einer Prüfung vor Gericht standhalten
Arbeitsvertragsmuster sollten im Streitfall einer Prüfung vor dem Arbeitsgericht standhalten können und wirken sich auf geldwerte Leistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber konkret aus. Spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem eine außergerichtliche Streitbeilegung scheitert, ist zunächst zu ermitteln, vor welchem Gericht ein Muster-Arbeitsvertrag den prüfenden Blicken der im Arbeitsrecht tätigen Juristen ausgesetzt wird – im Falle von Geschäftsführern etwa kann dies nicht nur das Arbeitsgericht, sondern je nach den Umständen des Falles auch das Landgericht sein. Sodann muss geklärt werden, ob die in ihm enthaltenen Regelungen wirksam sind oder nicht.
In einer beachtlichen Anzahl von Fällen sind in Arbeitsvertrag-Vorlagen enthaltene Klauseln – jedenfalls teilweise – unwirksam wegen Verstoßes gegen rechtliche Vorgaben des AGB-Rechts und mangels Berücksichtigung gesetzlicher Verbote. Die daraus resultierenden Rechtsfolgen wirken sich regelmäßig konkret in barer Münze aus – entweder für den Arbeitnehmer als Abfindungs- oder Schadensersatzbetrag oder für den Arbeitgeber als eingesparte Entgeltzahlungsposition. Deshalb raten wir Ihnen, bei den Verhandlungen im Vorfeld des Vertragsabschlusses für Sie positiven Einfluss mit Blick auf die jeweils auszuwählende Arbeitsvertrag-Vorlage zu nehmen, sofern und soweit das für Sie möglich ist.
Arbeitsvertragsvorlage sollte inhaltlich ausgewogene Regelungen enthalten
Der Arbeitsvertrag berechtigt und verpflichtet beide Vertragsparteien. Was Arbeitgeber bei der Verwendung eines Arbeitsvertragsmusters deshalb unbedingt berücksichtigen sollten, ist: Eine inhaltlich ausgeglichene Regelung, die Rechte des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gleichsam miteinbezieht und ein faires Gleichgewicht herstellt, wirkt sich nach unserer Erfahrung langfristig für beide Arbeitsvertragsparteien vorteilhaft aus.
Jede positive Normierung und Konkretisierung von Tätigkeitsorten, Tätigkeiten und der Art der Arbeit ist nämlich zwar einerseits in der Lage, Arbeitgebern bei der Anwendung ihres Weisungsrechts in der Praxis einen genau definierbaren Spielraum einzuräumen. Andererseits wird dadurch auch eine Grenze definiert, die mit Blick auf spätere Arbeitgebermaßnahmen (etwa Versetzung oder Änderungskündigung) für den Arbeitgeber im selben Maß zu Schwierigkeiten führen kann. Wenn ein Arbeitsvertragsmuster bestimmte Angaben zum Arbeitsort, den Tätigkeiten und der Arbeitsart enthält, entstehen Vorteile und Nachteile fast immer spiegelbildlich: Großzügigkeit gegenüber dem Arbeitnehmer wandelt sich auf lange Sicht zu eigenen Vorteilen, und Kleinlichkeit gegenüber Arbeitnehmern führt auf lange Sicht möglicherweise zu eigenen Nachteilen.
Beispiel: Ein Arbeitgeber, der Betriebe in Berlin und Köln unterhält, nutzt ein Arbeitsvertragsmuster, nach dem die Arbeit nur in Berlin in Präsenz erlaubt sein soll. Im Falle dessen, dass er den Arbeitnehmer später in Köln einsetzen will, kann er dies nicht mehr aufgrund einer Weisung tun. Denn dadurch, dass er Köln im Vertrag als Arbeitsort nicht erwähnt und das Homeoffice in seinem Vertragsmuster nicht zugelassen hat, besteht für ihn im Rahmen seines Weisungsrechts nicht mehr die Möglichkeit, den Arbeitnehmer anzuweisen, für den Betrieb in Köln aus dem Homeoffice in Berlin zu arbeiten, was anderenfalls unproblematisch möglich gewesen wäre. Deshalb müsste er, um sein Ziel auf anderem Wege noch zu erreichen, eine Änderungskündigung aussprechen, ohne sich vorher sicher sein zu können, dass diese vom zuständigen Arbeitsgericht auch für wirksam gehalten wird.
Achtung bei einseitiger Pflichtenauferlegung und Ausschlussklauseln zulasten des Arbeitnehmers
Bei einseitiger Pflichtenauferlegung und Ausschlussklauseln zulasten des Arbeitnehmers sollten Arbeitgeber immer aktuelle, rechtssichere Klauseln im Arbeitsvertrag-Vordruck verwenden. Bei der Auferlegung einseitiger Pflichten und Ausschlussklauseln, die einen Rechtsausschluss beim Ablauf einer bestimmten Frist nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses (i. d. R. Beendigung des Arbeitsverhältnisses) beabsichtigen, muss aus Arbeitgebersicht mit besonderer Vorsicht vorgegangen werden: Viele Arbeitgeber verwenden ein Arbeitsvertrag-Muster, das dem Arbeitnehmer einseitig bestimmte Kosten (z. B. bei Ausbildungsfinanzierung durch den Arbeitgeber) auferlegt oder besonders nachteilige Ausschlussfristen vorsieht.
Oft entsprechen diese Muster-Arbeitsverträge aber nicht (mehr) den hohen Anforderungen, die von der aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofes definiert wurden. Sie enthalten stattdessen oftmals Formulierungen in Klauseln, die von den Arbeitsgerichten als „überraschend“ oder als für den Arbeitnehmer „unangemessen benachteiligend“ eingestuft werden. In der Folge entstehen in solchen Fällen häufig Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers, denen der Arbeitgeber am Ende effektiv nur durch eine deutlich spürbare Erhöhung des Abfindungsfaktors begegnen kann.
Haftungsausschluss
Wenn Sie persönlich konkrete rechtliche Fragen haben, raten wir Ihnen immer, einen Rechtsanwalt um Rat zu bitten. Das vorstehende Arbeitsvertragsmuster und die Ausführungen im Artikel können die konkrete Einzelfallprüfung und -beratung eines Rechtsanwalts zwar ergänzen oder vorbereiten, aber keinesfalls ersetzen.
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Rechtstipps zu "Arbeitsvertrag Muster" | Seite 4
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11.07.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Auslaufen befristeter Arbeitsverträge und Kündigungen Medienberichten zufolge hat Wiesenhof …“ Weiterlesen
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08.07.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , arbeitsvertragliche Vereinbarungen (Ausschlussfristen), gesetzliche Regelungen (Verjährung) und Fragen der Entreicherung, Pfändungsfreigrenzen usw. Die andere Frage ist dann die der Strafbarkeit …“ Weiterlesen
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07.07.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… im Arbeitsvertrag geregelt. Das sollte das Mindeste sein, ob es reicht, wissen wir frühestens, wenn das Bundesarbeitsgericht über die Revision entschieden hat, wahrscheinlich noch nicht einmal dann. Fachanwaltstipp …“ Weiterlesen
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05.07.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… erlangten Browserverlaufs des Arbeitnehmers für möglich. Dazu die Begründung im Einzelnen (Teil 1). Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (Auswertung) der Daten aufgrund IT-Nutzerrichtlinie und Arbeitsvertrag …“ Weiterlesen
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03.07.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… während der Arbeitszeit seine Arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenpflichten erheblich verletzt. Es bedarf daher in solchen Fällen auch keiner Abmahnung (BAG v. 07.07.2005 – 2 AZR 581/04) . Kritik …“ Weiterlesen
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01.07.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… während der Arbeitszeit verletzt der Arbeitnehmer grundsätzlich seine (Hauptleistungs-) Pflicht zur Arbeit. Die private Nutzung des Internets darf die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten …“ Weiterlesen
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29.06.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kontrollfragen zum Arbeitsvertrag Sie sind Arbeitgeber? Haben Sie sich Ihre Arbeitsverträge einmal angesehen …“ Weiterlesen
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24.06.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… Verhalten für den Arbeitgeber ruinöse Folgen haben. Unnötiges Risiko für Arbeitgeber Für Arbeitgeber ist es ganz einfach, durch entsprechende Formulierungen im Arbeitsvertrag für Rechtssicherheit zu sorgen …“ Weiterlesen
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30.05.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… haben, wollen oftmals auch noch ausstehende Ansprüche, wie etwa Überstundenvergütung, geltend machen. Enthält der Arbeitsvertrag sog. Ausschlussfristen, müssen sich Arbeitnehmer unter Umständen …“ Weiterlesen
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07.05.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsvertrag gilt mit entsprechenden Arbeitsbedingungen: Erbringt der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber Leistungen …“ Weiterlesen
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27.04.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… und Beleidigung. Doch auch andere Verletzungen des Arbeitsvertrages, wie z.B. die Manipulation von Kontrolleinrichtungen und Strafanzeigen gegen den Arbeitgeber (Vorsicht: sogar berechtigte Strafanzeigen …“ Weiterlesen
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26.04.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… sollten Arbeitgeber immer anstreben, veränderte Arbeitsbedingungen einvernehmlich mit Arbeitnehmer durch einen geänderten Arbeitsvertrag zu erreichen. Damit droht später keine Klage des Arbeitnehmers …“ Weiterlesen
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10.04.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… eine Aufhebungsvereinbarung oder einer Änderung des Arbeitsvertrages zu bewegen. Lassen Sie sich immer vorher beraten. Wenn die Vereinbarung erst unterschrieben ist, ist sie regelmäßig auch wirksam und man kann nichts mehr …“ Weiterlesen
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09.04.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , sich für diese Abteilung zu bewerben. Teilweise wurde auch erheblicher Druck aufgebaut, in diese Abteilung zu wechseln. Es wurden neue Arbeitsverträge mit geänderten Arbeitsbedingungen und Arbeitsaufgaben …“ Weiterlesen
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23.03.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… : Arbeitgeber können nämlich eine Kündigung nicht auf das Alter des Arbeitnehmers selbst stützen. Eine Beendigung des Arbeitsvertrages ist regelmäßig erst mit Eintritt in das Rentenalter bzw …“ Weiterlesen
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14.03.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht schwerwiegend und missbraucht das in ihn gesetzte Vertrauen in erheblicher Weise (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. September 2010 – 25 Sa 1080/10 …“ Weiterlesen
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04.03.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Anwendungsfall der verhaltensbedingten Kündigung – Verstöße des Arbeitnehmers gegen den Arbeitsvertrag …“ Weiterlesen
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21.02.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… geändert wird: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird regelmäßig im Arbeitsvertrag geregelt sein. Hat der Arbeitgeber ein solches Weisungsrecht, besteht die Möglichkeit, dass einem Arbeitnehmer …“ Weiterlesen
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21.01.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… den Arbeitsvertrag. Die Frage wäre zunächst, warum der Arbeitnehmer auf der Liste steht. Soweit dies nicht mit einem konkreten Handeln des Arbeitnehmers in Verbindung steht, fehlt es bereits an einem steuerbaren …“ Weiterlesen
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18.01.2016 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… den Arbeitsvertrag. Soweit dies nicht mit einem (nachweisbaren) konkreten Handeln des Arbeitnehmers in Verbindung steht, fehlt es bereits an einem steuerbaren Verhalten. Die Grundvoraussetzung für …“ Weiterlesen
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24.12.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… besprochen werden, um zum Beispiel unnötige Sperrzeitbescheide zu vermeiden. Auch wenn noch gar keine Kündigungen, sondern zunächst nur eine Anhörung zu arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen oder gar nur …“ Weiterlesen
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15.12.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… , ist die Nutzung gefährlich. Das gilt insbesondere dann, wenn die Privatnutzung im Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten ist. Hier muss der Arbeitnehmer die Duldung der abweichenden Handhabung nämlich …“ Weiterlesen
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11.12.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… des Telefons im Arbeitsvertrag ausdrücklich verboten ist. Hier muss der Arbeitnehmer die Duldung nämlich im Falle einer Kündigung beweisen. Die in solchen Fällen als Zeugen aufzurufenden Arbeitskollegen, wollen …“ Weiterlesen
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04.12.2015 Rechtsanwalt Alexander Bredereck„… ihren Arbeitsplatz zu verlieren, sollten Folgendes beachten: Befristung überprüfen lassen Arbeitnehmer, die nur einen befristeten Arbeitsvertrag haben, sollten die Wirksamkeit der Befristung überprüfen lassen …“ Weiterlesen