Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: SO profitieren Arbeitnehmer (Überstunden, Abfindung)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das stellte das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 13.09.2022 klar. Was das für Arbeitnehmer bedeutet, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Die Entscheidung wird sich für Arbeitnehmer vorwiegend bei der Überstundenvergütung und bei Abfindungsverhandlungen auswirken.

Bislang ist man davon ausgegangen, dass eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung gesetzlich nicht geregelt sei. Zur Überraschung vieler befand das Bundesarbeitsgericht, dass das doch im Gesetz geregelt sei.

Dem Gericht zufolge ergibt sich das aus einer europarechtskonformen Auslegung einer Norm des Arbeitsschutzgesetzes, die den Arbeitgeber dazu verpflichtet, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu sorgen. Das umfasst, so das Bundesarbeitsgericht, auch die Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber.

Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, verstößt er gegen das Arbeitsschutzgesetz.

Im Hinblick auf die Überstundenvergütung hat diese Entscheidung Auswirkungen auf die Darlegungs- und Beweislast. Anders ausgedrückt: Musste der Arbeitnehmer bislang ausführlich seine Überstunden darlegen und notfalls durch Zeugen oder Unterlagen beweisen, wird es ihm in Zukunft meiner Ansicht nach regelmäßig deutlich leichter fallen, geleistete Überstunden vergütet zu bekommen.

Mehr noch: Selbst wenn sich die Darlegungs- und Beweislast nicht ändern sollte, wird der Arbeitnehmer die fehlende Vergütung für Überstunden voraussichtlich als Schadensersatzleistung geltend machen können. 

Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer einen, gerichtlich durchsetzbaren, Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ein Arbeitszeiterfassungssystem einführt.

Das alles verbessert die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Beendigungs- und Abfindungsverhandlungen. Als Folge werden Arbeitnehmer regelmäßig höhere Abfindungen erreichen können: Weil sie mit dem Anspruch auf Arbeitszeiterfassung Druck auf den Arbeitgeber ausüben können, und weil die Überstundenvergütung leichter durchsetzbar sein wird.

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