Arglist des Verkäufers einer Eigentumswohnung

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Das Landgericht Saarbrücken hat in seiner Entscheidung vom 2.8.2011 (Az.: 9 O 45/11) festgestellt, dass der Verkäufer einer Eigentumswohnung verpflichtet ist, den Käufer vor Abschluss des Kaufvertrages darüber aufzuklären, dass er in dem Vertrag mit dem Mieter der Eigentumswohnung die Kündigung wegen Eigenbedarfs ausgeschlossen hat. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Der Käufer, der die Eigentumswohnung selbst nutzen wollte, war aufgrund des übergegangenen Mietvertrages daran gehindert, dem Mieter wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Das Gericht hat klargestellt, dass diese Hinweispflicht auch bestanden hätte, wenn der Käufer nur zu Anlagezwecken das Objekt gekauft hätte. Nach Auffassung des Landgerichts ist der Ausschluss des Kündigungsrechts in einem Mietvertrag so außergewöhnlich, dass ein verständiger Käufer nicht ernsthaft mit einer derartigen Regelung rechnen muss. Durch das landgerichtliche Urteil wurde der Verkäufer verpflichtet, die Eigentumswohnung gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen.



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