Arzthaftungsrecht – Die häufigsten Fragen bei ärztlichen Behandlungs- und Aufklärungsfehlern

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Ich vermute einen Behandlungsfehler – Was soll ich tun?

Als erstes solltest Du mit deinem Arzt reden, der den möglichen Arztfehler begangen haben soll. Vielleicht klärt sich die Sache schnell auf. Verhält er sich seltsam arrogant, lässt sich verleugnen oder wird gar wütend, sodass kein normales Gespräch zustande kommt, verhärtet sich der Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Dann solltest Du die Patientenakten anfordern und prüfen lassen, ob ein Arztfehler nachweisbar ist. Schon jetzt solltest Du überlegen, ob Du hier einen Fachanwalt für Medizinrecht einschalten solltest.

Der Arzt verweigert mir die Herausgabe der Patientenakte – Darf er das?

Nein, der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus sind verpflichtet, Dir eine Kopie der vollständigen Patientenunterlagen zur Verfügung zu stellen. Er kann allerdings die Kosten der Kopie und das Porto verlangen.

Ich bin der Erbe des verstorbenen Patienten – Habe ich Anspruch auf die Patientenakten?

Das kommt darauf an. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten kundgetan hat, dass Du nicht in die Patientenakten einsehen darfst, dann gilt das auch nach dessen Tod. Wenn aber klar ist, dass zu dessen Lebzeiten er Dir die Erlaubnis erteilt hat, so setzt sich auch dies fort. Als Beweis wäre eine Vollmacht von Vorteil, wonach das Akteneinsichtsrecht bestätigt wurde. Im Übrigen reicht es aus, wenn eine Straftat beim Arzt vermutet wird oder erhebliche Ansprüche geltend gemacht werden könnten, wenn sich ein Arztfehler bestätigen würde.

Wie prüfe ich die Patientenakten auf einen Arztfehler?

Als medizinischer Laie ist es kaum möglich, einen Arztfehler anhand von Patientenakten festzustellen. Hierzu ist in aller Regel ein Sachverständigengutachten notwendig, welches Du bei einer Gutachterstelle erhalten kannst. Dort werden die Unterlagen auf einen Arztfehler untersucht. Das Gutachten sagt aus, ob ein Arztfehler vorliegt oder nicht. Allerdings beantwortet Dir das Gutachten nicht, ob und welche Ansprüche Du hast. Spätestens jetzt benötigst Du einen Rechtsanwalt.

Wo kann ich ein kostenloses Gutachten erstellen lassen?

Gesetzlich Versicherte können sich an die eigene Krankenkasse wenden. Die beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), wo ein kostenloses Gutachten erstellt wird. Dortige Verfahren dauern ca. 3-6 Monate. Allerdings sind die Gutachten nicht immer umfassend und gehen auch nicht so in die Tiefe. Aber in den letzten Jahren ist die Qualität dort besser geworden. Außerdem besteht die Möglichkeit, ein kostenloses Gutachten bei der Gutachterkommission bei der zuständigen Ärztekammer zu erhalten. Dort dauern die Verfahren durchschnittlich 15 Monate.

Was muss ich bei den Gutachtenverfahren bei der Ärztekammer beachten?

Die Verfahren dort werden nur durchgeführt, wenn noch kein anderer Rechtsstreit anhängig ist. Das heißt, sobald eine Klage oder Strafanzeige erhoben wurde, wird das Verfahren dort nicht mehr durchgeführt. Auch sollte der Fall nicht älter als 5 Jahre sein, dann hat die Kommission das Recht, untätig zu bleiben. Aber egal wie das Gutachten ausfällt, es sollte immer inhaltlich überprüft werden und nicht einfach hingenommen werden. Selbst wenn ein positives Gutachten vorliegt, gibt es keine Auskunft darüber, wie hoch das Schmerzensgeld dann sein soll oder was die Gegenseite sonst zu zahlen hat. Ohne Anwalt wirst Du eher nicht auskommen.

Ich habe ein Gutachten, das einen Arztfehler festgestellt hat. Was fange ich damit an?

Zunächst kannst Du selbst versuchen, bei der Haftpflichtversicherung des Behandlers ein Schmerzensgeld und sonstige Ansprüche durchzusetzen. Das ist aber nicht empfehlenswert, da die Versicherungen bei Arzthaftungsfällen selbst bei positiven Gutachten eher ganz geringe Schmerzensgeldbeträge anbieten. Wahrscheinlicher noch ist, dass sie jede Zahlung ablehnen und es trotzdem auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Selbst wenn Du meinst, dass das Angebot der Versicherung annehmbar sei, wäre eine Prüfung durch einen Fachmann sinnvoll. Denn oft werden wichtige Ansprüche (vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden) übersehen.

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und kein Geld für den Anwalt. Was soll ich dann tun?

Im Arzthaftungsrecht ist das ein echtes Problem. Denn die Kosten und der Zeitaufwand sind meist viel höher als in anderen Rechtssachen, weil hier immer Sachverständigengutachten eine große Rolle spielen. Diese sind teuer und deren Erstellung braucht viel Zeit. Der Anwalt hat einen entsprechend hohen Arbeitseinsatz, den er vergütet haben möchte. Es gibt die Möglichkeit der Beratungshilfe, die im Arzthaftungsrecht aber nicht viel weiterhilft. Denn darüber erhält der Anwalt lediglich 70,00 Euro für die komplette Erledigung des Falls. Das kann er wirtschaftlich nicht leisten. In solchen Fällen bestünde die Möglichkeit, mit dem Rechtsanwalt ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wonach er bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche am Erfolg beteiligt würde. Darauf sollten Sie den Anwalt für Arzthaftungssachen ansprechen.

Ich habe einen Rechtsanwalt, aber ich erreiche ihn nicht und er ignoriert meine Anfragen. Kann ich den Anwalt wechseln?

Da bist Du sicher bei einer der Großkanzleien gelandet, bei der dann intern von mehreren Anwälten die Arzthaftungssache bearbeitet wird. Vielleicht ist die Sache auch zu komplex oder aussichtslos, sodass über das weitere Vorgehen Unklarheit herrscht. Den Anwalt kannst Du jederzeit wechseln, aber dann entstehen höchstwahrscheinlich doppelte Rechtsanwaltskosten. Hier empfiehlt es sich, mit dem alten und dem neuen Anwalt über die Rechtsanwaltsgebühren zu verhandeln. Wenn ihm die Sache wirklich zu kompliziert war und er ein eigenes Haftungsrisiko fürchtet, verzichtet er eventuell auf die Gebühren. Der Anwalt sollte jedenfalls in der Lage sein, mit Dir zu besprechen, wie er die Sache zu Deinen Gunsten abschließen will.

Erst jetzt habe ich erfahren, dass bei mir vor vielen Jahren ein Behandlungsfehler geschehen ist. Kann ich heute noch was machen?

Das kommt darauf an, wie lange der Arztfehler schon her ist. Es gibt zwei Probleme. Drei Jahre nach sicherer Kenntnis des Fehlers ist der Anspruch aus Arzthaftung verjährt. Wenn also schon damals der Arztfehler auf der Hand lag oder sonst irgendwie ersichtlich war und drei Jahre ab dann vergangen sind, ist der Anspruch verjährt. Aber die meisten Arztfehler sind nicht offensichtlich, sodass die Verjährungsfrist nicht zu laufen beginnt. Aber nach 30 Jahren nach dem Arztfehler ist der Anspruch auch ohne Kenntnis des Fehlers verjährt. Das zweite Problem sind die Aufbewahrungsfristen von Patientenunterlagen. Nach 10 Jahren darf der Arzt die Patientenunterlagen vernichten. Damit würden wesentliche Beweise vernichtet werden. Hier wäre als erstes zu prüfen, ob noch ausreichend Unterlagen zum Behandlungsfehler vorliegen.

Ich habe ein Gutachten, das einen Arztfehler bestätigt. Steht mein Anspruch dann schon fest?

Nein, leider nicht. Du hast nur die erste Hürde von mehreren überwunden. Bei vielen Arztfehlern ist unklar, ob diese sich überhaupt ausgewirkt haben oder ob auch ohne den Arztfehler sich der Zustand genauso schlecht entwickelt hätte. Hier geht es um den kausalen Zusammenhang zwischen Arztfehler und Krankheitsfolge. Den muss grundsätzlich der Patient beweisen. Außerdem kann es sein, dass ein gerichtliches Gutachten entgegen dem außergerichtlichen Gutachten keinen Arztfehler feststellt, sondern dies als schicksalhafte Komplikation bewertet. Unterschiedliche Gutachter können zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen. Aber der gerichtliche Sachverständige muss sich mit dem positiven Gutachten auseinandersetzen und nachvollziehbar machen, warum er dem widerspricht. Darauf muss aber der Rechtsanwalt hinwirken.

Ich habe ein negatives Gutachten. Habe ich also keine Chance mehr?

Die Chancen sind geringer geworden. Aber zentrale Frage ist, ob das Gutachten fehlerfrei, in sich schlüssig ist, auf vollständigen Unterlagen beruht oder wesentliche Fragen unbeantwortet lässt. Hierfür haben die meisten Betroffenen ein gutes Gespür. Die tatsächliche Überprüfung eines Gutachtens ist eine schwierige Angelegenheit für einen Laien. Tatsächlich meinen viele Anwälte, die Lösung in einem weiteren Sachverständigengutachten zu finden. Das ist aber kontraproduktiv, kostet unnötig Geld und Zeit. Richtig ist, das Gutachten inhaltlich zu überprüfen und sich den medizinischen Standard auf dem jeweiligen Facharztgebiet zu erarbeiten. Das können eben nur solche Anwälte leisten, die daneben keine anderen Rechtsgebiete bearbeiten. Wenn Fehler im Gutachten aufgedeckt worden sind und ein Arztfehler eher wahrscheinlich ist, sollte der Weg zum Gericht eingeschlagen werden. Das dort erstellte Gutachten ist dann das entscheidende.

Mein Gutachten ist klar fehlerhaft. Soll ich noch ein Gutachten einholen?

Eher nicht. Das kostet Zeit und Geld. Vielmehr sollte konsequent der Weg zum Gericht gesucht werden. Die Gutachtenverfahren dauern sowieso sehr lange und das folgende Gerichtsverfahren dauert noch länger. Zudem sind beide außergerichtlichen Gutachtenverfahren mit Vorsicht zu genießen. Die Gutachterkommission ist bei der Ärztekammer ansässig und diese wird u. a. zum Schutz der Ärzteschaft tätig. Allerdings ist bei einem negativen Gutachten ein guter Fachanwalt notwendig, der sich mit Gutachten besonders gut auskennt. Denn es bedeutet, dass der Anwalt sich nicht nur juristisch auf dem Gebiet auskennen muss, sondern auch, dass er bereit und fähig ist, sich die Patientenunterlagen eingehend durchzulesen. Hier beginnen die Probleme, weil der Anwalt grundsätzlich nicht verpflichtet ist, sich in die medizinische Materie einzuarbeiten. Er darf sich auf die medizinischen Äußerungen verlassen. Es stellt keinen Anwaltsfehler dar, wenn er medizinische Gutachten nicht hinterfragt. Daher suchen Sie sich im Arzthaftungsrecht Ihren Anwalt gut aus.

Es wurden Komplikationen, aber kein Arztfehler festgestellt. Hätte ich vorher gewusst, dass solche Komplikationen auftreten könnten, hätte ich die Operation nie durchführen lassen. Kann ich gegen das Krankenhaus vorgehen?

Vor jedem medizinischen Eingriff muss der Patient über alle möglichen Risiken aufgeklärt werden. Steht fest, dass die Aufklärung nicht oder nur mangelhaft durchgeführt wurde und tritt dann gerade diese Komplikation durch den Eingriff ein, besteht die Chance auf ein Schmerzensgeld. Allerdings muss man gute Gründe haben, warum man sich bei richtiger Aufklärung über das vermeintlich geringe Risiko dann nicht auf den Eingriff eingelassen hätte. Das stellt hier eine besondere Schwierigkeit dar. Aber zu einem Vorgehen würde ich raten.

Nach einem tiefen Hundebiss hat der Arzt es versäumt, mir Antibiotika zu geben. Die Wunde hat sich entzündet. Ist das schon ein Arztfehler?

Das klingt stark nach einem Behandlungsfehler. Möglicherweise kann man vom Arzt Schmerzensgeld verlangen. Das wäre am Ende über ein Gutachten zu klären. Allerdings wird es leichter sein, den Anspruch gegenüber der Hundehaftpflichtversicherung geltend zu machen. Ein Gutachten wird dort nicht notwendig sein, sodass das Verfahren auch viel kürzer wäre. Infos zu den Rechtsfolgen eines Hundebisses erhältst Du hier.

Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich für einen Arztfehler?

Das kommt auf die Art, Intensität und Dauer der Gesundheitsverletzung an. Hierzu kann auf die Schmerzensgeldtabelle (http://www.rechtsanwalt-lattorf.de/Schmerzensgeldtabelle.html) Bezug genommen werden. Hier erhältst Du einen ungefähren Anhaltspunkt über die Höhe der jeweiligen Verletzungen. Weitere Fragen zum Schmerzensgeld werden hier beantwortet.

Hast Du weitere Fragen, die die Allgemeinheit interessieren könnten, bitte ich um Mitteilung an meine E-Mail-Adresse. Sodann würde ich die Fragen und Antworten hier einstellen, damit auch andere davon profitieren können.

Angaben zum Antwortgeber:

Rechtsanwalt Lattorf ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts tätig. Er vertritt ausschließlich die Patientenseite. Er ist ausschließlich auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts und des Personenschadensrechts tätig.



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