Erstberatung nach Verkehrsunfällen

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Die Kosten einer Erstberatung sind gering, so dass wir in der Regel darauf verzichten.

Bei Körperverletzungen bzw. Personenschäden nach einem Unfall haben Sie diverse Ansprüche. Im Vordergrund steht das Schmerzensgeld, das nicht einfach zu ermitteln ist. Hier muss man vergleichende Rechtsprechung heranziehen, um eine ähnliche Entscheidung zu finden, die von einem Gericht bereits ausgeurteilt worden ist.  Neben dem Schmerzensgeld haben Sie weitere Ansprüche, die man nicht vergessen sollte (Haushaltsführungsschaden, Pflegeschaden u.a.). Insbesondere bei schweren Gesundheitsschäden können diese schnell höher werden als das Schmerzensgeld selbst. 

Einen Haushaltsführungsschaden können Sie auch dann geltend machen, wenn Angehörige oder Freunde Ihren Haushalt für Sie kostenfrei erledigen. Denn eigentlich könnten Sie eine Haushaltshilfe einschalten, die die Versicherung dann bezahlen müsste. Wenn Freunde das machen, soll es der Versicherung nicht zugute kommen. Bei dem Pflegeschaden gilt das genauso. Hier sind aber die Zahlungen der Pflegekasse anzurechnen. 

Man kann bei einem einfachen Unfall mit geringen Verletzungen versuchen, das selbst zu regeln. Schauen Sie in die einschlägigen Schmerzensgeldtabellen oder lassen Sie die Höhe durch unsere Kanzlei ermitteln.

Wenn Sie durch einen Unfall oder durch einen Arztfehler geschädigt worden sind, schreiben Sie mir eine Email mit den wesentlichen Verletzungen und Auswirkungen auf Ihren Alltag. Dann kann ich Ihnen innerhalb von einer Woche die ungefähre Höhe des Schmerzensgeldes mitteilen. 

Gerne lernen wir Sie in einem Termin zu einer Erstbesprechung kennen. Hierfür schreiben Sie uns an und schildern kurz um was es geht. 

Wir freuen uns auf Sie. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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