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Aschermittwoch für den Führerschein?

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Über 18.000 Verletzte und ca. 285 Tote im Jahr aufgrund von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln am Steuer – zurecht sind die Strafen drastisch.

Für Fahranfänger gilt ein striktes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei einem Verstoß drohen neben Geldbuße und Punkten in Flensburg eine Verlängerung der Probezeit und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Für alle anderen Fahrer gilt die 0,5 Promille-Grenze. Ein Verstoß dagegen wird mit einem Bußgeld von 500 €, einem Monat Fahrverbot und 2 Punkten in Flensburg geahndet. Bei Wiederholung verdoppelt sich das Bußgeld und das Fahrverbot beträgt 3 Monate.

Aber auch schon ab 0,3 Promille kann bei Autofahrern eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen (auffälliges Fahren, Unsicherheit beim Fahren, Gefährdung anderer) vorliegen.

Wird eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille festgestellt, liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Eine solche Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft. Selbstverständlich gibt es auch in diesem Fall Punkte in Flensburg. Die Fahrerlaubnis wird eingezogen und für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Sperrzeit angeordnet. Die Sperrzeit beträgt 6 Monate bis 5 Jahre. In schweren Fällen kann angeordnet werden, dass der Verlust der Fahrerlaubnis lebenslang gilt.

Nach Ende der Sperrzeit muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Sollte bei der Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr festgestellt worden sein, muss der Betroffene eine erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nachweisen, ehe ihm wieder eine Fahrerlaubnis erteilt wird.

Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrten werden auch gegenüber Personen angeordnet, die beruflich auf ihren Führerschein angewiesen sind. Mit Nachsicht kann hier kaum gerechnet werden.

Neben Strafen kann es Probleme mit der Versicherung geben, wenn es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall gekommen ist.

Nicht nur wegen der drohenden schweren Konsequenzen empfiehlt sich bei einem Bußgeldverfahren oder Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit am Steuer einen Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren.

Michael Rost

Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Strafrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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