Auch Belehrungen in nicht relevanten Bereichen führen zum Verlust des Vertrauensschutzes

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Auch die Bearbeitung der Widerrufsbelehrung in einem Bereich, der im konkreten Fall gar nicht relevant ist, führt zu einer Bearbeitung der Widerrufsbelehrung und zum Verlust des Vertrauensschutzes, so ganz aktuell BGH, Beschluss vom 10.02.2015 –II ZR 163/14.

Dort führt der BGH aus, dass auch Bearbeitungen im Bereich für Fernabsatzgeschäfte (obwohl kein Fernabsatzgeschäft vorlag) zum Verlust des Vertrauensschutzes führen.

Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einem Urteil des OLG Frankfurt (Urteil vom 07.07.2014, 23 U 172/13), auf das sich insbesondere die Sparkassen berufen und in dem das OLG Frankfurt noch ausführte, dass eine Bearbeitung im Bereich der finanzierten Geschäfte ohne Relevanz sei, wenn ein finanziertes Geschäft nicht vorliege.

Dies ist nach der o.g. Entscheidung des BGH nicht mehr haltbar.

Insbesondere die Sparkassen haben im Zeitraum zwischen 2004 und 2010 häufig eine umfangreiche Belehrung zu finanzierten Geschäften in ihren Widerrufsbelehrungen aufgenommen, obgleich gar kein finanziertes Geschäft vorlag. Zudem haben sie dort auch häufig entgegen den Formulierungshinweisen der Widerrufsbelehrung belehrt.

Dies stellt daher einen weiteren guten Ansatzpunkt dar, den Vertrauensschutz der Sparkassen, auf den diese sich maßgeblich berufen, zu Fall zu bringen und dem Widerruf zur Geltung zu verhelfen.

Es erfordert fachkundige Unterstützung für den Darlehensnehmer, will er den Banken qualifiziert entgegen und so seine Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss erhöhen.

Rechtsanwalt Koch bearbeitet in diesem Bereich eine dreistellige Zahl von Fällen gerichtlich und außergerichtlich und hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Sebastian Koch
Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


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