Auch eine Abmahnung der Daiwa Germany GmbH erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Daiwa Germany GmbH über die Kanzlei TaylorWessing zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass das abmahnende Unternehmen eine Tochtergesellschaft der japanischen Firma Globeride Inc. ist, die unter anderem in Deutschland und Österreich die ausschließliche Vertreiberin von Produkten der Marke „Daiwa“ ist. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechte an der Marke „Daiwa“ verwiesen, die Schutz insbesondere in der Klasse 28 für „Angelgeräte“ genießt.

Unter Verweis auf „Daiwa“-Produkte in dem Sortiment des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, dass es sich bei den entsprechenden Angelartikeln um Erzeugnisse handelt, die nicht für den europäischen Markt bestimmt sind und hinsichtlich derer somit keine markenrechtliche Erschöpfung eingetreten ist. Vor diesem Hintergrund wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte Produkte aus unzulässigen Parallelimporten vertreibt.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe i.H.v. 5.100,00 Euro vor sowie Verpflichtungen zu:

  • Vernichtung der noch im Besitz oder Eigentum des Abgemahnten befindlichen rechtswidrigen Erzeugnisse,
  • Auskunftserteilung und Rechnungslegung,
  • Schadenersatz und
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten

Meine Einschätzung: 

Werden Produkte von einem Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung unter seiner Marke in Deutschland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht, dann kann die Benutzung der Marke nicht mehr untersagt werden (Erschöpfung der Markenrechte). Werden Produkte jedoch ohne Wissen des Markeninhabers aus dem außereuropäischen Ausland nach Deutschland importiert, tritt keine Erschöpfung der Markenrechte ein. Die markenrechtliche Problematik derartiger Parallelimporte ist nach meiner Erfahrung ein häufiges Abmahnthema.

Eine Abmahnung wegen des Vorwurfs einer Markenrechtsverletzung aufgrund eines unzulässigen Parallelimport sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten des abmahnenden Unternehmens gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Daiwa Germany GmbH über die Kanzlei TaylorWessing erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung? Dann können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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