Auch eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir -wieder einmal-  eine Abmahnung der Rechtsanwälte Scholz für die Handy Deutschland GmbH wegen irreführender Bewerbung von Smartphones als neu zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der Abmahnung wird gerügt, dass bei eBay ein Smartphone mit der Eigenschaft  „Neu“ angeboten wurde, obwohl das Smartphone bereits einmal benutzt wurde.

eBay hat genaue Vorgaben, welchen Zustand ein Produkt haben muss, damit er mit einem bestimmten Attribut, wie z.B. „Neu: sonstige“ beworben werden darf.

Nach den Vorgaben von eBay muss es sich um einen neuen, unbenutzten Artikel ohne Gebrauchsspuren handeln. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Der Artikel ist 2.Wahl, B-Ware oder neu, unbenutzt aber mit kleinen Fehlern. Weitere Informationen ergeben sich dann aus der Artikelbeschreibung.

Wenn ein Handy somit bereits einmal benutzt wurde, was z.B. an einer Registrierung zu erkennen ist, wäre die Artikeleigenschaft nicht zutreffend.


Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben den Unterlassungsverpflichtungen eine Vertragsstrafenregelung vor.


Meine Einschätzung: 

Zunächst sollte geprüft werden, ob der Vorwurf tatsächlich zutreffend ist.

Je nach Branche kann es problematisch sein, die geforderte Unterlassungserklärung auch sicher einzuhalten. Dies sollte bei der Frage, wie reagiert wird, auf jeden Fall berücksichtigt werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen fast 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung der Handy Deutschland GmbH erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Scholz für die Handy Deutschland GmbH erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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