Auch eine Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O über die Rechtsanwälte FAREDS erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O, USA, über die Rechtsanwälte FAREDS zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin unter anderem im Bereich des Vertriebs von Sport- und Trainingsgeräten sowie von Spielzeug weltweit und insbesondere auch in Deutschland tätig sei.

Unter Verweis auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis zum Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte gegen wettbewerbsrechtliche Vorgaben verstoße, indem er für die Kunden keinen anklickbaren OS-Link vorhalte. Zur Begründung wird auf die Vorgaben der ODR-Verordnung verwiesen, nach denen Unternehmer, die Online-Kaufverträge eingehen, einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform auf der Webseite vorhalten müssen. Der festgestellte Verstoß begründe ein wettbewerbswidriges Verhalten Dies sei als Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu werten.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Überdies stehe der Abmahnerin gegenüber dem Abgemahnten ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Rechtsanwaltskosten zu (887,02 Euro).

Meine Einschätzung:

Der Vorwurf der fehlenden Einbindung eines Links auf die OS-Plattform wird bereits seit einiger Zeit von verschiedenen Abmahnern immer wieder zum Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gemacht. Informationen zu den verschiedenen Abmahnern können Sie meinen Rechtstipps entnehmen. Zum Teil beziehen sich die entsprechenden Abmahnungen darauf, dass ein Link auf die OS-Plattform überhaupt nicht eingebunden worden ist. Zum Teil beziehen sich die entsprechenden Abmahnungen darauf, dass der Link auf die OS-Plattform nicht als anklickbarer Link eingebunden worden ist.

In dem hier vorliegenden Fall ist die mit dem Abmahnschreiben übersandte vorformulierte Unterlassungserklärung nach meiner Auffassung zu weit gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Intersport Corp. DBA Wham-O über die Rechtsanwälte FAREDS erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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