Auch eine Abmahnung der Karma 3.0 GmbH über die Kanzlei JUSDIREKT erhalten? Ich berate Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde aktuell eine Abmahnung der Karma 3.0 GmbH über die Kanzlei JUSDIREKT zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf einen Testkauf zu einem eBay-Angebot verwiesen. Zu den durchgeführten Testkauf wird ausgeführt, der verkaufte Key bzw. die damit installierte Software dürfe ein Erwerber in einer Produktivumgebung nicht einsetzen. Mit einem entsprechenden Key dürfe lediglich entwickelt und mit den mitgelieferten Lizenzen das entwickelte Produkt vorgeführt und getestet werden.

Gerügt wird, dass der Abgemahnte sogenannte Entwicklerlizenzen verkaufe, ohne im Rahmen des Verkaufsangebots darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um eingeschränkte Lizenzen und keine Lizenzen für Produktivumgebungen handelt. Der Abgemahnte belehre daher nicht über eine wesentliche Eigenschaft der Ware.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 50.000,00 Euro tragen (1.822,96 Euro).

Meine Einschätzung: 

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teurer Weiterungen drohen.

Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist der Sachverhalt unklar. Sofern Sie ebenfalls eine entsprechende Abmahnung erhalten haben, sollten Sie als erstes prüfen, ob der in dem Abmahnschreiben angesprochene Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht zutrifft.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Karma 3.0 GmbH über die Kanzlei JUSDIREKT erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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