Auch eine Abmahnung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH erhalten? Ich berate Sie.

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Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH über die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hofstetter, Schurack & Partner PartG mbB zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH ein Unternehmen des VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. ist und als Lizenznehmerin des VDE Verbandes beauftragt ist, die Einhaltung der dem VDE Verband zustehenden Markenrechte an den Prüfzeichen des Verbandes zu sichern. In diesem Zusammenhang wird auf die deutsche Marke zur Registernummer 30 2018 103 013 verwiesen.

Unter Hinweis auf konkrete von dem Abmahner angebotene Produkte der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte bewerbe Produkte unter Verstoß gegen MarkenG und UWG. 

Zu den Forderungen in der Abmahnung

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 7.500,00 Euro unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges vor. Des Weiteren sieht die Erklärung unter anderem Regelungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Kostenerstattung vor.

Die Rechtsanwaltskosten (Abmahnkosten) werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes in Höhe von 150.000,00 Euro mit einer 1,3 Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale für Post- und Telekommunikation berechnet, was Kosten in Höhe von 2.743,43 Euro entspricht. 

Meine Einschätzung

Eine Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Bei der hier vorliegenden Abmahnung ist die vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH über die Patent- und Rechtsanwaltskanzlei Hofstetter, Schurack & Partner PartG mbB Rechtsanwälte erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



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